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News des 5./6. Juli 2008

ExtremeTech berichten zu den Neuerungen, welche für PCI Express 3.0 angedacht sind. So sollen Grafikkarten nach der kommenden Spezifikation bis zu 300 Watt verbrauchen können – zumindest die Stromanschlüsse sollen hierfür ausgelegt sein. Zudem soll es Verbesserungen an der Spezifikation für externe PCI Express Kabelverbindungen geben – dies könnte das Thema externe Grafikkarten weiter vorantreiben. Zu einer weiteren Bandbreiten-Erhöhung ist derzeit (noch) nichts bekannt, allerdings dürfte es kaum ohne diesen (auch und besonders) fürs Marketing extrem wichtigen Effekt gehen. PCI Express 3.0 wird für das Jahr 2010 erwartet, insofern sind die derzeitigen Informationen zu der neuen Spezifikation nur als "vorläufig" anzusehen.

Die ComputerBase hat ein Roundup zu passiven CPU-Kühlern abgeliefert, welches durchaus einige Kandidaten für eine passive Kühlung offenbarte – was aber angesichts der aktuellen Intel-Prozessoren mit realem Stromverbrauch teilweise unterhalb von 30 Watt auch nicht besonders verwundert. Probleme gab es allerdings damit, die Idee der passiven Kühlung auf das komplette System auszudehnen – beim Netzteil funktionierte das noch, aber eine passiv gekühlte Grafikkarte wollte sich in diesem dann vollständig lüfterlosen System nicht mehr betreiben lassen.

Dabei handelte es sich um eine passiv gekühlte GeForce 8600 GT – also noch lange nicht das beste, was es an passiv gekühlten Lösungen derzeit gibt – welche in anderen, nicht vollständig lüfterlosen System natürlich einwandfrei funktioniert. Offensichtlich benötigt diese passive Lösung aber grundsätzlich eine Mit-Kühlung durch andere im System vorhandene Lüfter, nach deren fehlen reicht die passive Kühlkonstruktion dann nicht mehr aus, um den Grafikchip und auch die Spannungswandler auf noch vertretbaren Temperaturen zu halten. Damit bietet sich eventuell eine semi-passive Lösung an, wie sie auch die ComputerBase ausgetestet hat.

In dieser kommt als einziger Lüfter ein Gehäuselüfter mit nur 450 Umdrehungen pro Minute zum Einsatz, dieser ist aufgrund der niedrigen Lüfterdrehzahl innerhalb des Gehäuses ganz klar im unhörbaren Bereich. Damit konnten die passiven CPU-Kühlkörper auch um jeweils runde 10 Grad niedriger operieren, was Reserven für den Hochsommer übrig läßt. Leider hat die ComputerBase hier nicht ausprobiert, ob diese semi-passive Lösung dann auch den Betrieb einer passiv gekühlten Grafikkarte ermöglicht hätte – wahrscheinlich dürfte das möglich sein, notfalls auch mit etwas höhere Lüfterdrehzahl – bis zu 1000 U/min sollte innerhalb eines Gehäuses immer noch kaum hörbar sein.

Die Telepolis berichtet mal wieder über einen Fall, wo eine Firma einen ihr mißbeliebigen Kommentar in einem Forum löschen lassen und die Nutzerdaten des Posters ausgehängt haben wollte. Besonders an diesem erneuten Angriff auf die Meinungsfreiheit im Internet ist, daß das bewußte Forenposting keineswegs irgendwelche besonderen Härten aufwies, die Klage (inkl. Berufung) der Firma also faktisch eine Frechheit darstellt. Und im eigentlichen auch einen direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit, ganz egal ob dieser gerichtlich abgeschmettert wurde. Denn eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ergibt sich schließlich auch dann schon, wenn sich Bürger aus Sorge über eventuell Klagen nicht mehr frei ausdrücken oder Forumsbetreiber aus derselben Sorge dafür keine freien Plattformen mehr zur Verfügung stellen.

Insbesondere letztere müssen in Deutschland seit einigen Jahren wie die Schiesshunde aufpassen, durch zivilrechtliche Possen nicht das letzte Hemd zu riskieren, nur weil man mal eine Webseite/Blog samt Forum betreibt. Was dem Recht auf Verleumdungsklagen, Abmahnungen etc. dringend fehlt, ist eine Mißbrauchsklausel, welche bei offensichtlichem Mißbrauch auch dann mal die Klägerseite belangt (ergo in deren Tasche langt). Denn letztlich geht es den Firmen zumeist nur um nicht exakt fassbare wirtschaftliche Vor- und Nachteile durch mißbeliebige Äußerungen – was nun ehrlicherweise gegenüber dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Meinungsfreiheit als eine der Grundsäulen unserer Gesellschaft weitgehend niederrangig sein sollte.

Wie schon erwähnt, darf ab dem 1. August in Bayern durch Polizei und Geheimdienste (!) online durchsucht werden, wobei das Anwendungsfeld wesentlich weiter gefasst ist als vom Bundesverfassungsgericht eigentlich zugelassen. Doch bevor auch das neue bayrische Polizeigesetz in Karlsruhe noch einmal auf den Prüfstand kommt, hat der Freistaat erst einmal eine Menge Zeit, um das neue Spielzeug auch intensiv ausprobieren zu können. Ob man etwas damit erreicht, steht dabei in den Sternen – schließlich gibt es die Sicherheitsmaßnahmen gegen die Online-Durchsuchung schon viel länger als diese selber.

Insbesondere der bayrische Sonderweg ist besonders einfach auszuhebeln, da sich der Freistaat als Infiltrationsmethode für einen gewöhnlichen Wohnungseinbruch entschieden hat. Dies mag im Sinne der Online-Durchsuchung sogar technisch besser sein, weil die Erfolgsaussichten von Infiltrationsversuchen direkt über das Internet generell nicht rosig sind, zudem besteht immer das Risiko, am Ende noch den falschen Rechner zu erwischen ;). Bei einem Wohnungseinbruch kann man dagegen in aller Regel ausreichende Informationen über das Zielsystem beschaffen (was wichtig zur Unterwanderung der jeweils benutzten Sicherheitsprogramme ist) – und wenn alle Stricke reißen, kann man ja immer noch eine Komplettkopie der Festplatte ziehen.

Und genau hier setzt die einfachste wie effektivste Abwehrmaßnahme an: Wer sich physikalischen Zugang zu den Rechnern verschafft, wird immer und am besten über Boot- bzw. Screensaver-Passwörter und eine Komplettverschlüsselung der Festplatte ausgehebelt. Letzteres ist ja spätestens mit TrueCrypt ab Version 5.0 kein Thema mehr und mit einer halbwegs vernünftigen Hardware-Ausstattung auch nicht mehr mit Performance-Verlusten verbunden. Hier schlägt sich die bayrische Online-Durchsuchung ausgerechnet durch die eigene Unverfrorenheit bei der Wahl der Mittel (polizeilicher Wohnungseinbruch) selber ;). Umgehbar wäre diese Sicherheitsmaßnahme nur mit einer direkten Infiltration über das Internet, was in Bayern aber derzeit wohl nicht vorgesehen ist und gegenüber gut abgesicherten Systemen sowieso nur geringe Erfolgsaussichten hat.

Bei der (geplanten) Online-Durchsuchung des Bundeskriminalamtes redet man dagegen über einen solchen Weg – allerdings eigentlich auch nur mangels dessen, daß der polizeilichen Wohnungseinbruch bei den momentanen Mehrheitsverhältnissen im Bund nicht durchgeht. Eine wirkliche Vorstellung von den Schwierigkeiten einer Online-Infiltration bei gut abgesicheten Computersystemen scheint derzeit sowieso keiner der beteiligten Würdenträger zu haben. Das einzige, was hier mit einer recht hohen Erfolgsaussicht funktioniert, ist das Einschleussen von Datenpaketen beim Provider – und selbst dagegen gibt es ein probates Gegenmittel (das Surfen in einer virtuellen Umgebung). Trotzdem gilt es weiterhin zu beobachten, ob diese Methode eventuell vorangetrieben wird – denn wenn schon Vater Staat das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht respektiert, wollen wir wenigstens noch den Internet Service Providern vertrauen können.