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News des 22. April 2008

Zu den Wochenend-News wäre noch hinzuzufügen, das die ComputerBase bei ihrem Artikel zur Performance von Windows Vista das Vergleichssystem unter Windows XP 64-Bit hat laufen lassen. Dies geschah wohl aus dem Grund, daß man die einheitlich verbauten 4 GB Hauptspeicher sowohl auf Windows Vista als auch auf Windows XP vollständig ausnutzen wollte, erklärt aber die miesen Performance-Resultate von CrossFire unter Windows XP: Denn auf die 64-Bit-Version von Windows XP wird in aller Regel nicht besonders optimiert, wird diese einfach zu selten eingesetzt. Insofern sollten die CrossFire-Ergebnisse unter Windows XP 32-Bit doch deutlich höher liegen – um wie viel höher, könnte hier nur ein entsprechender Nachtest zeigen, selbst wenn hierfür dann vielleicht nur 3 oder 3,5 GB Hauptspeicher unter Windows XP 32-Bit angesprochen werden können.

Golem beschäftigen sich ein wenig mit dem PC als Spieleplattform – und der Konkurrenzsituation gegenüber Konsolen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Information, dass in den offiziellen und vielzitierten Statistiken zu den Spieleverkäufen bislang nur Verkäufe von echten Datenträgern gezählt werden, nicht jedoch Download-Angebote wie Steam oder Abo-Modelle wie bei World of WarCraft. Rechnet man diese Umsätze jedoch mit ein, wird die insgesamte Statistik nachhaltig verändert, denn in den beiden letztgenannten Feldern ist der PC sehr stark. Allerdings könnte dies auch nur ein Zwischenergebnis darstellen, welches auf dem Umstand beruhrt, dass die heutigen Spielkonsolen noch nicht durchgehend mit Festplatten ausgerüstet sind. Bei der nächsten Generation an Spielkonsolen dürfte dies anders sein, dann könnten auch dort die Download-Angebote boomen. Auf der anderen Seite ist der PC als Universal-Gerät auch viel zu weit verbreitet, um jemals als Spieleplattform gänzlich uninteressant zu werden.

Der Heise Newsticker berichtet zum neuen BKA-Gesetz und hat nun endlich auch entdeckt, dass mittels der Online-Überwachung (Quellen-TKÜ) eine Art "Online-Durchsuchung light" kommen soll, welche sich laut dem Gesetzentwurf nicht an das vom Verfassungsgericht deklarierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" halten muß. Entscheidender Punkt ist hier vor allem, daß die Online-Überwachung ähnlich der regulären Telefonüberwachung über die Breite des Straftatenkatalogs angewandt werden soll, während das vorgenannte Grundrecht nur Ausnahmen für wirklich relevante Fälle vorgesehen hat. Dass sich die Online-Überwachung aber sowieso automatisch mit dem genannten Grundrecht beißt, klären der Gesetzentwurf und die verantwortlichen Politiker bislang nicht auf – denn ganz egal, ob damit nur Telekommunikation abgehört wird, stellt auch die Online-Überwachung einen eindeutigen und schweren Eingriff in die Integrität informationstechnischer Systeme dar.

Ebenfalls endlich auf den Tisch kommt die Frage, ob unsere grün uniformierten "Freunde und Helfer" überhaupt im Rahmen des Grundgesetzes eine Wohnung betreten dürften, um den Bundestrojaner für Online-Durchsuchung oder -Überwachung zu installieren. Lustig sind in diesem Zusammenhang die Aussagen diverser Politiker, dass das Betreten einer Wohnung ja keine Durchsuchung wäre und deswegen die Verfassung nichts dagegen hätte. Diese Personen sollten dringend einen kleinen Grundkurs Verfassungslehre buchen: Denn die Verfassung wendet sich nicht speziell gegen Betreten oder Durchsuchen, sondern garantiert ganz allgemein die "Unverletzlichkeit der Wohnung". Deswegen darf die Polizei (und jeder andere natürlich auch), sofern kein Besuchungsbeschluss vorliegt, eine Wohnung auch ausschließlich nur mit der Zustimmung des Benutzers betreten (Gefahr im Verzug mal ausgeschlossen) – alles andere wäre schon ein Bruch der "Unverletzlichkeit der Wohnung".

Das Grundgesetz schließt hiermit ein einfachtes Betreten der Wohnung zur Installation des Bundestrojaners automatisch aus, da gibt es auch keinerlei Lücken oder andere Auslegungen. Einschränkungen des Rechts auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" sind natürlich statthaft – müssen aber per Gesetz formuliert werden und gelten nicht einfach automatisch, so wie sich das manche vielleicht gerne wünschen. Zudem geht über Grundrechtseingriffe immer noch eine Verhältnismäßigkeits-Prüfung, in diesem Punkt dürfte man sich also mit einiger Sicherheit wieder vor dem Verfassungsgericht treffen. Davon abgesehen weist unser Verfassungsminister, Dr. Wolfgang Schäuble, angesichts der derzeit im Stakkato auf den Bürger einprasselnden immer neuen Überwachungsgesetzgebungen jegliche Zweifel ob seiner Verfassungstreue entschieden zurück und kommt hierzu sogar zu der beachtenswerten Aussage: "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." Es würde hier durchaus die Frage interessieren, was man gegenüber Bürgern einzusetzen gedenkt, welche sich dieser "Anweisung" wiedersetzen – genügend Mittel und Wege hat man sich in letzter Zeit ja aufgebaut ;).