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News des 25. Februar 2008

Wie Fudzilla vermelden, soll nVidia bei der GeForce 9800 GX2 angeblich einen Preispunkt von über 500 Euro Straßenpreis anstreben, was dann doch deutlich über den bisherigen Erwartungen liegen würde. Denn ausgerüstet mit zwei G92-Chips mit zweimal 128 Shader-Einheiten und wohl etwas unter dem Standard der GeForce 8800 GTS liegenden Taktraten sollte die Karte knapp unter der Performance von zwei GeForce 8800 GTS Karten im SLI-Verbund liegen – und jenes ist derzeit im allerbesten Fall schon für 480 Euro zu bekommen. Insofern wäre für die GeForce 9800 GX2 eher ein Preispunkt von 450 Euro zu erwarten – wenn es mehr wird, wäre schließlich das vorgenannte SLI-Gespann sinnvoller. Alternativ kann es natürlich sein, dass uns nVidia überrascht und bei den Taktraten der GeForce 9800 GX2 sogar noch über das Niveau der GeForce 8800 GTS geht.

Golem berichten über eine Präsentation aus einer Sun-Kundenveranstaltung, welche einige neue Detail-Informationen über Intels Pläne im Server-Segment enthält, darunter auch erste Benchmark-Ergebnisse der Nehalem-Prozessorarchitektur. Erst einmal ist die Präsentation nach einigen Löschaktionen ;) immer noch über Rapidshare zu bekommen, zum anderen sind die enthaltenen Benchmark-Werte beim ZDNet auch noch einmal übersichtlich zusammengefasst. Allerdings handelt es sich hierbei um (noch dazu unbestätigte) SPEC-Werte, keine Angaben zur RealWorld-Performance. Insofern sind diese Zahlen derzeit noch nicht so ernst zu nehmen und wäre AMD durchaus die Chance zu lassen, noch entsprechend kontern zu können.

Auf der anderen Seite wird Intel innerhalb der aktuellen Core-2-Prozessorenarchitektur zumindest im Server-Bereich noch einmal nachlegen und im zweiten Halbjahr einen Prozessor mit sechs Kernen vorstellen. Dieser mit Codenamen "Dunnington" genannte HexaCore-Prozessor besteht prinzipiell aus drei auf ein Trägermaterial gesetzte DualCore-Prozessoren (so wie derzeit bei Intel die QuadCore-Modelle durch zwei auf ein Trägermaterial gesetzte DualCore-Prozessoren realisiert werden), hinzu kommt dann noch ein gemeinsamer Level3-Cache. Bestrebungen, diesen HexaCore-Prozessor in der einen oder anderen Form auch in den Desktop-Bereich zu bringen, scheint es derzeit jedoch noch keine zu geben – dort würde dies aufgrund der schon für QuadCore-Prozessoren zumeist ungenügend ausgelegten Software allerdings sowieso keinen größeren Sinn ergeben.

Wie nochmals Golem berichten, hat Google im Streit mit den EU-Datenschützern ein neues Argument ins Feld geführt: Danach betrachtet man im Gegensatz zu den EU-Datenschützern die durch Google erhobenen IP-Adressen der Nutzer nicht automatisch als "personenbezogene Daten", da schließlich Google kein Internet Service Provider ist und demzufolge regulärerweise aus den IP-Adressen nicht auf die realen Personen schließen kann. Zugleich führte man aus, dass Google in den allermeisten Fällen auch gar nicht an den realen Personen interessiert sei – interessant ist für Google nur die eindeutige Zuordnung des Nutzers zu einem bestimmten Profil, ob dieses dann mit einem Realnamen verknüpft oder einfach eine Nummer in einem Google-Computer ist, dürfte für die Google-Dienste nicht besonders relevant sein.

Technisch hat Google mit beiden Ausführungen erst einmal vollkommen recht, dennoch gibt es hierzu einige Bedenken anzumelden: Erstens einmal ist Google in vielen Fällen dann doch in der Lage, einem bestimmten anonymen Profil einen Realnamen zuzuordnen – nämlich dann, wenn der Internetnutzer in irgendeinem Dienst dazu genötigt wird, seine Realdaten anzugeben. Zwar könnte man jetzt sagen, dass dies letztlich freiwillig passiert – aber wenn, dann gibt der Internetnutzer seine Anonymität immer nur für diesen speziellen Dienst auf. Google aber kann durch diese einmalige Aufgabe der Anonymität im schlimmsten Fall einem jahrealten Profil einen Realnamen zuordnen und auch zukünftig über Cookies und IP-Adressen den Weg des nun nicht mehr anonymen Nutzers im Internet weiterverfolgen – eben auch bei Diensten, wo der Internetnutzer niemals Realdaten hinterlassen hat und dies auch gar nicht wünscht.

Die richtige Argumentation – nämlich daß IP-Adressen im gewöhnlich nur für ISPs und Behörden "personenbezogene Daten" darstellen, weil nur diese über die Möglichkeit verfügen, daraus Realdaten zu ermitteln – funktioniert im speziellen Fall von Google somit also nicht. Der zweite Fall aber, die Profil-Erstellung der eigenen Nutzer, ist zumindests aus Datenschutz-rechtlicher Sicht eindeutig: Auch wenn es Google nicht gelingen mag, zu einem bestimmten Profil einen Realnamen hinzuzufügen, wird doch der betreffende Nutzer beim Surfen auf Google-Webseiten zumindest in der Standard-Einstellung (mit aktiven Cookies) als dem angelegten Profil zugehörig erkannt, womit er seine Anonymität faktisch verliert. Egal ob das Geschäftsmodell von Google nun genau darauf aufbaut oder nicht, hier gerät Google zweifelsfrei in Konflikt mit europäischen und bundesdeutschen Datenschutzgesetzen.

Von diesem speziellen Streitfall abgesehen, ist jedoch auch ganz allgemein die von Google zum Fall der IP-Adressen vorgebrachte Argumentation beachtenswert, da hier der bisher vorherrschenden Rechtsmeinung erstmals von einer gewichtigen Firma oder Organisation ein Widerspruch entgegengestellt wurde. Bisher wurde schlicht jede IP-Adresse automatisch als "personenbezogene Daten" gewertet, obwohl die allermeisten Erheber von IP-Adressen (alle Webseiten) in der Regel absolut keine Möglichkeit haben, daraus Personendaten zu ermitteln. Der (auch von uns schon früher vertretene) Google-Standpunkt fügt hier nun schlicht noch die Komponente hinzu, daß eben auch die Möglichkeit vorhanden sein muss, praktisch an Realdaten heranzukommen. Dies funktioniert normalerweise nur für die Internet Service Provider und sämtliche staatliche Ermittlungsbehörden, während normale Webseiten damit komplett außen vor wären. Webseiten mit geschützten Bereichen, für deren Anmeldung man Realdaten hinterlassen muss, wären hier hingegen in einer Grauzone.

Die beste Trennlinie wäre allerdings, wenn man sich schlicht die Größenordnungen ansieht, in welchen sich die einzelnen Webseiten bewegen: Würde sich mit der Datenmenge an IP-Adressen, welche bei 3DCenter anfällt, irgendeine Profiling-Software vernünftig füttern lassen? Sicherlich nicht – auf der anderen Seite lässt sich diese Frage bei Google ebenfalls sehr eindeutig (positiv) beantworten. Aber womöglich liegt die Lösung dieses Dilemmas für kleinere Webseiten, welche keinesfalls bewusst "personenbezogene Daten" erheben wollen, dies durch in Webserver- und Foren-Software befindliche Funktionen aber automatisch tun, sowieso wo anders: Denn wie der Heise Newsticker ausführt, werden beim Zugriff auf die Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten die IP-Adressen der Nutzerzugriffe nunmehr nur noch anonymisiert gespeichert.

Damit lassen sich zum einen die erforderlichen Statistik-Funktionen weiterhin realisieren, zum anderen liegt aber keine verwertbare IP-Adresse mehr in den Logs, lässt sich im nachhinein also der reale Nutzer nicht mehr ermitteln. Leider ist die genaue technische Lösung der Meldung des Heise Newstickers nicht zu entnehmen, so dass es eher wahrscheinlich ist, dass es sich hierbei um eine speziell hergestellte Lösung handeln. Sinnvoll und vor allem breit einsetzbar würde das ganze natürlich erst werden, wenn die übliche Software für Webserver und Foren eine solcherart Funktionalität gleich von Haus aus bieten würde. Dann stünde dem Einsatz einer solchen Anonymisierungs-Funktion für IP-Adressen auf den Millionen an kleinen Webseiten des Internets nur noch eine gewisse Übergangszeit im Wege.