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News des 12. Februar 2008

Die PC Games Hardware hat einen Test angestellt, welcher sich primär mit der Multi-GPU-Performance unter Crysis beschäftigt. Interessanteste Erkenntnis ist hierbei aber weniger die abschließende Empfehlung pro zweier GeForce 8800 GT Grafikkarten, welche wohl das beste Preis/Leistungsverhältnis für dieses Spiel erbringen, sondern der Punkt, dass die Verbesserungen der jüngsten ATI-Treiber unter Crysis sich ausschließlich auf das üblicherweise zum Benchmarken benutzte Island-Level beziehen, unter anderen Crysis-Leveln der Effekt der neuen Treiber jedoch mehr als deutlich geringer war. Dies bedeutet zwar nicht, dass ATI in Form von "unerlaubten" Optimierungen schummeln würde, allerdings hat man sich bei der Treiber-Arbeit an Crysis eben leider nur auf diese Stellen konzentriert, welche üblicherweise zu Performance-Vergleichen herangezogen werden.

Alles andere wurde dafür links liegen gelassen und profitiert somit nur höchst sekundär von den Treiber-Verbesserungen – was natürlich nicht das Ziel einer ernsthaften Treiber-Arbeit sein kann. Denn bei dieser geht es darum, die Spielbarkeit eines Spiels generell zu erhöhen, der dazugehörige Benchmark ist hierzu nur ein Test des ganzen und nicht aber der alleinige Maßstab. Wir haben hier also faktisch einen harten Beweise dafür vorliegen, dass teilweise nur direkt auf die Benchmarks hin optimiert wird (zugunsten von guten Testberichten), nicht aber auf das ganze Spiel (zugunsten der Spieler). Die einzige Abhilfe hiergegen scheint es wohl zu sein, möglichst breit zu testen, am besten auch mit eher seltenen bzw. eigen erstellten Test-Sequenzen.

Noch vollkommen unabhängig von der gesetzlich angestrebten Ausweitung der Indizierungspraxis in Deutschland hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen neuen Kriterienkatalog für ihre Arbeit erstellt, welcher zum Teil detaillierte Indizierungsrichtlinien enthält, zum anderen aber auch einige Verschärfungen. So lassen sich zukünftig auch "unsittliche" Darstellungen indizieren, zudem wurde die Stellschrauben bezüglich Gewaltdarstellungen nunmehr so weit hochgezogen, dass auch solcherart Spielen wie GTA akute Indizierungsgefahr droht. Sehr interessant ist im übrigen die Nennung von Gründen für eine Nicht-Indizierung: Danach reicht es im Prinzip aus, wenn ausgeübte Gewalt nicht sichtbar ist oder wenigstens unblutig vonstatten geht. Dabei ließe sich gerade über diesen Punkt heftig debattieren, auch eingedenk der Indizierungsgrundsätze, dass Heranwachsenden durch die "falschen" Spiele schließlich nicht zur Gewalt "verführt" werden sollen.

Denn man könnte hierzu durchaus argumentieren, dass dies gerade dann eintreten kann, wenn die Folgen von Gewalt vollkommen verharmlost dargestellt werden. Auch folgt die Konzentration auf die auf dem Bildschirm sichtbare körperliche Gewalt eher dem Prinzip "was man nicht sieht, das weiß man nicht", obwohl es unter moralischen Gesichtspunkten (und um die sollte es beim Jugendschutz schließlich gehen) doch völlig egal ist, ob in Spiel A der Spieler selber am Abzug sitzt oder in Spiel B mittels Kommandobefehl und ohne große Grafikeffekte "virtueller Mord" (an ebenso natürlich virtuellen Personen) verübt wird. Was natürlich letztlich bedingen würde, dass an der bundesdeutschen Indizierungspraxis in irgendeiner Form etwas logisches wäre – allerdings geht es inzwischen mehrheitlich wohl nur noch darum, den Anhängern von Verboten und breiten gesellschaftlichen Regulierungen ein möglichst großes Opfer vorzulegen.