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News des 10. Oktober 2007

Golem berichten von den Aussagen eines Microsoft-Mitarbeiters, welcher die Euphorie rund um Direct3D10 etwas zu bremsen versucht. Danach wäre Direct3D10 zwar die grundsätzlich schnellere 3D-Schnittstelle und geben den Entwicklern viel mehr Freiheiten, bei den ersten Direct3D10-Versuchen hätten die Spieleentwickler allerdings wohl zu viel gewollt bzw. die Grafikchip-Entwickler noch nicht die dafür ausreichend schnellen Grafikchips sowie Treiber im Programm. In dieser Aussage liegen einige Teile Wahrheit, allerdings auch viel Beschwichtigung und Wegschieben von Verantwortung auf andere, in diesem Fall maßgeblich die Hardware-Hersteller. Doch der Reihe nach: Richtig ist, daß Direct3D10 potentiell schneller ist als DirectX9. Diese Beschleunigung funktioniert auf zwei Ebenen: Erstens einmal soll Direct3D10 durch die modernere Programmierung und Ausnutzung aktueller Technologien generell etwas schneller sein.

Hier wird aber öfters das Potential dieser Verbesserungen überschätzt – Direct3D10 bleibt ein dickes Programmpaket mit hohem Funktionsumfang und wird deshalb schon per Definition nicht deutlich schneller als DirectX9 zu bekommen sein. Die Differenz sollte selbst im Idealfall klar im einstelligen Prozentbereich liegen, wenn andere Faktoren bei der Grafikberechnung limitieren, kann auch ein Null-Unterschied herauskommen. Der zweite mögliche Geschwindigkeitsgewinn liegt in den neuen Features bzw. Freiheiten von Direct3D10 begründet: Damit lassen gewisse Effekte und Funktionen schnell um den Faktor 10 oder 100 beschleunigen. Diese Effekte und Funktionen wären prinzipiell auch unter DirectX9 realisierbar, dort allerdings so langsam, daß sie kein Spieleentwickler einsetzen würde. Demzufolge neigen wir in diesem Fall auch dazu, nicht von Performance-Verbesserungen zu reden.

In der Summe sollte man sich also von Direct3D10 sowieso keine (beachtbare) Mehr-Performance erwarten. Der Hauptzweck der neuen Schnittstelle (neben daß man mit dem neuen Treibermodell dem Vista-Nutzer auch gleich ein weitgehend sicheres DRM-Modell unterjubeln kann) liegt in den höheren Freiheiten für die Spieleentwickler, womit diese einfach schönere und glaubwürdigere Grafiken entwickeln können – die dann aber natürlich auch mehr Performance kosten, dies steht außer Frage. Vielleicht ist dieser Punkt wirklich bisher in allen Darstellung der Hardware-Hersteller, Spieleentwickler und seitens Microsoft untergegangen, schon möglich. Was jedoch nicht passt, ist den Hardware-Herstellern zu leistungsschwache Hardware für Direct3D10 vorzuwerfen: Gerade die GeForce 8800 GTX fegte die seinerzeit existierenden HighEnd-Karten der DirectX9-Klasse eindeutig vom Platz – und daß nunmehr vor fast einem Jahr.

Sicherlich ist die erste Direct3D10-Generation der Mainstream-Karte bei weitem nicht so gut ausgefallen – allerdings waren Mainstream-Karten auch zu DirectX9-Zeiten meistens nicht für die höchsten Auflösungen und Bildqualitätssettings verwendbar, in der Relation hat sich da nicht wahnwitzig viel getan. Das Problem liegt eher auf der Ebene "Anspruch und Wirklichkeit": Die meisten Spieleentwickler versuchen derzeit, ihren primär für DirectX9 geschriebenen Spielen mittels eines extra Direct3D10-Pfades ein paar bessere Grafiken mitzugeben. Doch heutige Spiele haben bereits einen hohen Grafikstandard erreicht, weitere Verbesserungen kosten immer mehr an zusätzlich nötiger Hardware-Power. Versucht man dann noch, mittels nur einzelner zusätzlicher Effekte einen bemerkbaren optischen Gesamtunterschied zu erreichen, kostet dies ganz schnell richtig viel Power. Dies ist wohl das, was wir derzeit in den meisten Spielen mit Direct3D10-Renderpfad sehen.

Abhilfe könnte hier nur schaffen, das ganze Spiel auf Direct3D10 zu portieren – was derzeit aber eine eher unrealistische Variante ist, denn dafür ist der Marktanteil von Direct3D10-Grafikkarten samt Windows Vista als für Direct3D10 benötigtem Betriebssystem einfach noch zu niedrig. Auf der anderen Seite muß man womöglich die Ansprüche an Direct3D10 auch etwas senken und nicht einen sofort sichtbaren Qualitätsunterschied erwarten, nur weil ein Spiel diese Schnittstelle unterstützt. Ein deutlich sichtbarer Bildqualitätsunterschied erfordert auch unter DirectX9 deutlich schnellere Hardware. In der Summe liegt das Problem also eher darin, daß bedeutsame Sprünge heutzutage kaum noch machbar sind, sondern sich die Grafikqualität eher fliessend (und damit auch angepasst an die Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Hardware) entwickelt – und wenn man doch einen deutlichen Optik-Sprung hinlegen will, ist dies eben nicht ohne ebenfalls deutlich höheren Anforderungen an die Rechenleistung realisierbar.

Die VR-Zone hat neue Informationen zu den in den nächsten Monaten anstehenden ersten Desktop-Prozessoren auf K10-Basis – welche allerdings auch das bisher bekannte Wissen umwerfen, wonach AMD den Anfang mit einem hochgetakteten Phenom FX noch dieses Jahr machen würde. Laut der VR-Zone soll ein Phenom FX-82 in QuadCore und mit 2.6 GHz oder mehr nunmehr allerdings erst im ersten Quartal 2008 erscheinen, eine weitere höhere Taktstufe dann im zweiten Quartal 2008. Noch vor diesen Spitzenprozessoren sollen im November die Modelle Phenom 9500 und 9600 erscheinen, hinter welchen sich QuadCore-Prozessoren mit 2.2 bzw. 2.4 GHz verbergen. Im Dezember soll dann ein Phenom 9700 mit 2.6 GHz folgen, für das zweite Quartal 2008 ist dann eine weitere höhere Taktstufe geplant.

Allerdings liegt hier auch gleich schon wieder ein kleiner Widerspruch, denn wenn AMD im Dezember einen Phenom 9700 mit 2.6 GHz bringt, lohnt der deutlich teurere Phenom FX-82 im ersten Quartal 2008 zumindestens auf dem gleichen Takt nicht mehr – denn die einzigen Unterschiede zwischen Phenom 9 und Phenom FX bestehen darin, daß letzterer offiziell auch mit schnellerem Speicher als DDR2/800 (wohl DDR2/1066) umgehen kann und zudem über einen offenen Multiplikator verfügt. Insofern sollte der Phenom FX-82 besser denn schon mit 2.8 GHz (oder mehr) erscheinen, um Sinn zu machen. Allerdings deutet die ganze Tabelle und vor allem die Staffelung der Launchtermine (von der kleinsten Taktfrequenz zur größten) eher an, daß AMD auch beim generell in 65nm gefertigten K10-Kern derzeit noch nicht diese Taktraten erreichen kann, welche man sich vorher wohl erwartet hatte.

Gulli berichtet über die Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung bzw. das entsprechende Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen. Einige der dabei von Regierungs-, Polizei- und Geheimdienstvertretern getroffenen Aussagen lassen sich durchaus als Gegenargumente für die Online-Durchsuchung rahmen: So wollte der Regierungsvertreter NRWs als überwachbare Kommunikationsdaten auch bereits schon Entwürfe für eMails sehen, welche bislang nur im Entwurfsordner des Mailprogramms gespeichert sind und damit noch nie jemals übermittelt (Stichwort: Kommunikation) wurden. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes räumte danach sogleich mit der Idee auf, eine Online-Durchsuchung wäre irgendwie auf bestimmte Dateitypen oder in anderer Weise begrenzbar: "Wenn wir sowas gemacht hätten ... dann hätten wir uns die gesamte Festplatte angesehen" heisst es hierzu.

In eine nicht unähnliche, allerdings deutlich breit gefasstere Kerbe schlug dagegen der Vertreter des Bundeskriminalamtes. Nach dessen Ausführungen solle man in einem Netzwerk, wo nicht klar ist, welcher Rechner nun derjenige der Zielperson sei, schlicht "solange durchsuchen, bis man den richtigen Rechner hat" – Online-Durchsuchung für alle sozusagen. Angesichts solcher Aussagen dürfte es schwer fallen, die Argumentation von Anhängern der Online-Durchsuchung, daß es sich hierbei nur um eine arg begrenzte Zahl an Fällen handelt, überhaupt noch ernst zu nehmen. Den Schlußpunkt setzte wieder der Landesvertreter, welcher meinte, daß die Online-Durchsuchung ja nun wirklich nicht so schlimm sei angesichts der vielen Rechner, welche sowieso schon Trojaner-verseucht durch Netz torkelt ;). Früher wäre man an dieser Stelle eventuell auf die Idee gekommen, daß es die Aufgabe des Staates ist, Kriminalität in all ihren Ausprägungsformen zu bekämpfen – heute dient sie als wohlfeile Begründung, wenn Vater Staat dieselben Methoden für seine Überwachungsmanie benötigt.