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News des 25./26. August 2007

Wie die PC Games Hardware berichtet, scheint sich nun auch nVidia vom bisherigen Quad-SLI abzuwenden und zukünftig eher auf "Triple-SLI", also SLI mit drei Grafikkarten, zu setzen. Bei ATI gibt es schon des längeren Anzeichen für eine ähnliche Vorgehensweise, die von der PC Games Hardware zugunsten von Triple-SLI genannten Argumente dürften schließlich auch auf Triple-CrossFire zutreffen. Zu diesen Gründen wäre zudem noch ein nicht ganz unwesentlicher hinzuzufügen: Die Effizienz von Quad-SLI war (gab es schließlich nur bei GeForce 7900/7950 GX2) nie wirklich gut – und dies obwohl jenes Quad-SLI noch nicht einmal auf den schnellsten seinerzeit verfügbaren Chips (GeForce 7900 GTX), sondern auf einer klar taktschwächeren Variante (GeForce 7900 GT) basierte.

Doch selbst damit erreichte Quad-SLI seinerzeit erst einmal nur einen durchschnittlichen Performancegewinn gegenüber "normalem" SLI von 40 bis 50 Prozent, während jenes für gewöhnlich über 70 Prozent Performancegewinn gegenüber (gleichartigen) einzelnen Karten abliefert. Hätte man seinerzeit Quad-SLI gleich auf Basis von GeForce 7900 GTX Chips ermöglicht, wäre der Performancegewinn wohl noch schlechter ausgefallen, da einfach zu viele Spiele dann in CPU-Limits laufen, zudem dürfte der Verwaltungsaufwand und der Verschnitt wegen doppelten Berechnungen mit jeder weiteren Karte einfach zu groß werden. Es ist durchaus zu vermuten, daß die Effizienz von drei Karten hier noch ein gutes Stück besser ausfällt, die hohen Anschaffungskosten sich hier also viel eher in Performance umsetzen lassen als bei gleich vier Karten.

Davon abgesehen dürften beide Grafikchip-Entwickler generell die Absicht vorantreiben, nach "normalem" SLI bzw. CrossFire diese MultiGrafikkarten-Technologien nun auch in der Triple-Ausführung wirklich im kaufkraftstarken Retail-Markt zu positionieren. Und das geht nur, wenn im Markt erst einmal eine breite Basis an entsprechenden Mainboards vorhanden ist, welche mehrere DualSlot-Grafikkarten tragen können. Da rein vom Platz her jedoch innerhalb der ATX-Norm keine vier DualSlot-Grafikkarten auf einem Mainboard möglich sind (passt ja auch in kein normales ATX-Gehäuse mehr herein), erscheint dieses Umschwenken auf maximal drei Grafikkarten nur zu logisch. Dies bedeutet natürlich nicht, daß sich beide Grafikchip-Entwickler demnächst größere Umsätze von Triple-SLI/CrossFire erwarten, allerdings dürfte diese Technologie ATI und nVidia schon allein wegen des technologischen und leistungsmäßigen Wettstreits untereinander sehr wichtig sein.

Davon abgesehen sind beide Unternehmen natürlich auch im Markt der Mainboard-Chipsätze aktiv und benötigen dort auch ständig neue Features. Demzufolge wäre es nicht verwunderlich, wenn in absehbarer Zeit der Markt mit Triple-SLI/CrossFire-fähigen Mainboards überschwemmt wird, egal ob die Käufer dieses Feature dann nutzen oder nicht (genauso wie man derzeit oftmals SLI-Boards kauft, weil es nicht deutlich mehr kostet und es einfach gut ist, die Option zu haben). Auch die Mainboard-Hersteller dürften hierbei begeistert mitspielen, ermöglichen drei Grafikkartensteckplätze doch eher hochpreisige Boards – und der mit den drei Grafikkarten-Steckplätzen einhergehende Verlust an weiteren Steckplätzen zudem den Verbau der von den Mainboard-Hersteller bekannterweise innig geliebten integrierten Komponenten begünstigt ;).

Über neuen Ärger um das Videoportal YouTube berichtet der Spiegel. Danach will der Zentralrat der Juden Strafanzeige gegen das Portal stellen, weil dort Videos mit rechtsextremen Inhalten trotz Abmahnungen und Indizierungen seitens Jugendschutz.net nicht aus dem Portfolio genommen wurden. Jetzt einmal völlig abgesehen der politischen Komponente, welche nicht unser Thema sein soll, stößt dieser Fall vor allem auch die Problematik der Anwendbarkeit von nationaler Gerichtsbarkeit im Internet erneut an: Denn natürlich ist das Vorgehen von YouTube in Deutschland klar strafbar – das eigentliche Problem liegt aber darin, daß YouTube in den USA problemlos verklagbar wäre, würde man die bewußten Videos gleich gänzlich vom Server nehmen.

Denn dort wird wie bekannt die Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt – was wohl YouTube auch dazu bewogen haben dürfte, den entsprechenden Paragraphen der eigenen Nutzungsbedingungen, welcher Videos mit rassistischem und/oder volksverhetzendem Inhalt eigentlich generell verbietet, nicht wirklich zur Anwendung zu bringen (wenn dann müsste YouTube wohl alle politischen Inhalte verbieten, ein selektives Verbot dürfte in den USA immer gegen die dort geltende Meinungsfreit verstossen). Im aktuellen Streitfall befindet sich YouTube somit zwischen allen Fronten: Das Beibehalten der bewußten Videos ist in Deutschland strafbar, das Herunternehmen wird in den USA vermutlich nicht anders gesehen werden. Klar ist, daß man sich derzeit einfach erst einmal auf den Standpunkt der eigenen Herkunft stellt – der liegt in den USA und somit wird man im Zweifelsfall US-Recht vorziehen.

Dies könnte aber letztlich hierzulande zu einer völligen Eskalation des Konflikts führen – auch weil es hier nicht mehr um eine "Jugendgefährdung" geht, sondern um Straftatbestände (wobei es nebenbei zur Beurteilung dieses Falls völlig egal ist, wie man zu diesem Punkten des Strafgesetzbuches steht), und staatlichen Stellen in Deutschland dann eben doch ein paar mehr Druckmittel haben als in Fällen der Zivilgerichtsbarkeit. So muß YouTube auch damit rechnen, im schlimmsten Fall mit einem totalen Bann in Deutschland belegt zu werden – der Aussperrung per (wenn auch umgehbarer) DNS-Sperre. Wird die vorgenannte Strafanzeige weiterverfolgt, wird sich YouTube, welche bisher alle Amtsschreiben aus Deutschland ignoriert haben, doch irgendwie bewegen müssen.

Eine eventuelle Kompromißmöglichkeit wäre beispielsweise die Ausblendung bestimmter Videos für Nutzer aus dem bundesdeutschen IP-Adressraum – was zwar auch (mittels Proxy-Server) überlistbar ist, aber doch die deutschen Behörden zufriedenstellen sollte. Allerdings dürfte sich YouTube sicherlich gegen eine solche Lösung sträuben, bedeutet sie doch, daß ein US-Unternehmen ohne geschäftliche Aktivitäten in Deutschland plötzlich deutsches Recht umsetzen muß – welches zudem noch gegen US-Recht (zumindestens für US-Bürger) steht. Auch dürfte man hier bei YouTube sicherlich den Einstieg in die nationalstaatliche Zensur sehen: Wenn die Bundesrepublik Deutschland Listen mit unliebsamen Videos verschicken darf, werden dies andere Staaten sicherlich genauso wollen.

Somit besteht durchaus die Gefahr, daß ein mögliches bundesdeutsche Vorpreschen in diesem Fall für YouTube den Anfang der nationalstaatlichen Zensur markiert – und daß dann für andere Staaten nicht nur (wenn überhaupt) Videos mit rechtsextremen Inhalten gesperrt werden dürften, sollte klar sein. Hier liegt dann das grundsätzliche Problem jeder Zensur im Internet: Zensieren wir in (unserer Meinung nach) berechtigten Fällen, wird dies für andere die wohlfeile Begründung darstellen, es uns gleichzutun – daß es einen erheblichen Unterschied in der Breite und der Qualität der Zensur zwischen den verschiedenen Staaten gibt, gilt dann nur noch als schwaches Argument. Genau diese Punkte muß man jedoch mit beachten, wenn man nach Zensur für dieses oder jenes im Internet schreit – der Schaden andernorts könnte deutlich größer sein als der geringfügige Nutzen für unsere doch eher gefestigte Gesellschaft.