6

News des 6. Juli 2007

nVidia scheint es angesichts der aktuellen Erfolgswelle inzwischen schon wieder zu gut zu gehen, weswegen man nun die Zeit hat, sich mit Vertreibern von modifizierten Treibern anzulegen. Nun gut, wenigstens hat man inzwischen soweit dazugelernt, daß man in einem solchen Fall mit den betreffenden Webseiten direkt spricht und nicht sofort die teuren Anwälte vorschickt. Nichts desto trotz ist das nVidia-Schreiben an NGOHQ natürlich mit den entsprechenden juristischen Drohung verbunden, sollten die Forderungen von nVidia nach dem Stop des Anbietens von modifizierten Treibern nicht erfüllt werden. Was NGOHQ allerdings lobenswerterweise nicht auf sich sitzen und nVidia einen harschen Antwortbrief zukommen lassen haben ...

... Wobei sich NGOHQ den in diesem Brief angeschlagenen Ton glücklicherweise leisten können, kommt die Webseite doch aus Israel und wird dort kein geltenden Recht verletzt (die Distribution der nVidia-Treiber ist erlaubt, so lange damit keine kommerziellen Absichten verbunden sind). Diese Ausgangslage erlaubt es NGOHQ aber auch, nVidia – sorry, läßt sich wahrheitsgemäß kaum anders formulieren – richtig einen vor den Latz zu geben. Dabei geht man nVidia nicht nur wegen der Absurdität der nVidia-Behauptungen an, sondern wirft diesen auch noch Gesetzesbruch in den USA selber vor, weil nVidia (angeblich) bewußt ältere Grafikchips aus den INF-Dateien neuerer Treiber entfernt, um somit den Anwender dazu zu animieren, sich neuere Grafikchips zuzulegen ...

... Besonders stößt NGOHQ allerdings der Umstand auf, daß nVidia offenbar reihenweise Webseiten weiterhin gewähren läßt, welche ähnlich wie NGOHQ modifizierte Treiber anbieten und dazu auch noch im Einfassungsbereich des US-Rechts stehen – einzig und allein NGOHQ wurde von nVidia angegangen, und dies auch nicht zum ersten Mal. Aus diesem Grund hat man sich auch entschloßen, nVidia bei Weiterverfolgung derer Ansprüche Gegenklage anzudrohen – der Fall könnte also durchaus noch richtig interessant werden ;). In der Summe dürfte sich nVidia mit der ganzen Aktion – Gültigkeit des US-Rechts hin oder her – sowieso ein erstklassiges PR-Eigentor geschossen haben. Und dies insbesonders auch deswegen, weil Hauptkonkurrent ATI nun genüßlich Salz in die von NGOHQ gerissene Wunde streuen kann, indem man auf die eigene Haltung zu modifizierten Treiber verweist ...

... ATI macht es hier gemäß unserem Verständnis vollkommen richtig und stellt der Community die Erstellung von modfizierten Treibern frei – wichtig ist nur der überall anzubringende Hinweis für die Endanwender, daß ATI natürlich keinen Support für solcherart Treiber übernimmt, was auch absolut verständlich ist. Natürlich wird es sich nie ganz verhindern lassen, daß Endanwender mit einem modifizierten Treiber den Support der Grafikchip-Entwickler sowie der Grafikkarten- oder Systemhersteller nerven – aber andererseits könnten das die Grafikchip-Entwickler auch ganz einfach abstellen, indem sie den Grafikchip-Support ihrer Treiber möglichst breit auslegen. nVidia liegt hierbei insbesondere im Bereich der mobilen Grafik um einige Dimensionen hinter ATI zurück, indem man für mobile Grafikchip ausschließlich auf die Treiber der OEM-Hersteller setzt ...

... Von diesen gibt es bezüglich Grafiktreibern aber nur einen ausgesprochen unvollständigen Support: Von den meisten OEM-Hersteller gibt es nur den Auslieferungstreiber und vielleicht ein zeitnahes Update. Wie man damit im besonders Treiber-intensiven Feld der 3D-Grafik über Jahre hinweg auskommen soll, ist vollkommen schleierhaft. Und eigentlich stellt dies auch ein falsches Angebot gegenüber dem Käufer dar, denn 3D-Grafik benötigt nun einmal Treibersupport für mindestens so lange, wie die Grafiklösung aktuelle Spiele wenigstens noch halbwegs darstellen kann – ansonsten sollte man die "Spielefähigkeit" konsequent aus der Angebotsbeschreibung streichen. In diesem Zusammenhang ist es doch sehr erstaunlich, daß nVidia die Zeit findet, sich selektiv mit einer einzelnen Download-Adresse für modifizierte Treiber anzulegen, anstatt die vorhandene Energie in die drängendere Problematik zu stecken, daß Käufer von Mobile-Grafikchips von nVidia in den meisten Fällen keinen vernünftigen Treibersupport seitens der OEM-Hersteller bekommen.

Wie Silicon.de berichten, bezieht die US-Musiklobbyorganisation RIAA ihre für die unzähligen Klagen gegen P2P-User genutzten Daten offensichtlich von einer Firma, welche nicht die in vielen US-Bundesstaaten vorgeschriebene Detektei-Lizenz besitzt. Damit dürften sich alle Klagen gegen P2P-User auf Basis von Daten dieser Firma automatisch erledigt haben, denn in den betreffenden US-Bundesstaaten haben diese ohne die genannte Detektei-Lizenz keinerlei Beweiskraft vor Gericht. Dies würde dann sogar diese Fälle betreffen, wo in der Tat der Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material stattgefunden hat – und nicht nur bei den vielen ungerechtfertigten Klagen, welche offenbar auf fehlerhaftem Datenmaterial beruhen. Interessanterweise scheint hierzulande keine vergleichbare Regelung zu existieren – und so dürfen in Deutschland weiterhin für die staatlichen Ermittler unkontrollierbare Daten (welche noch dazu auch von externen Unternehmen im nicht-EU-Ausland erhoben sein dürfen) Grundlage von Strafverfahren sein.