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News des 14. Mai 2007

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Der Montag stand natürlich ganz im Zeichen der vorher als "größter Launch aller Zeiten" prognostizierten Vorstellung der ATI Radeon HD 2000 Serie – welche dann aber weitestgehend nur eben bei der reinen Ankündigung blieb. Denn bislang spezifizierte ATI nur die Radeon HD 2900 XT, zu den Karten der Radeon HD 2400 und 2600 Serie gibt es bislang offiziell nur den Liefertermin Juni, jedoch noch nicht einmal genauere Ausführungen zu den einzelnen geplanten Modellen (Update: ist nicht korrekt, ATI hat doch entsprechende Informationen herausgegeben). Die vorab von ATI/AMD herausgegebene Stellungnahme nach den ersten Launchverschiebungen des R600-Chips, man wolle den OEM-Herstellern und Kunden an einem Tag ein vollständiges Produktprogramm bieten, erwies sich somit als klare Luftnummer ...

... Einschränkenderweise wollen wir aber auch zu bedenken geben, daß dies womöglich seinerzeit auch wirklich so gedacht war, an einem Tag alle drei neuen Grafikkarten-Serien für alle Marktsegmente vorzustellen und daß sich die aktuelle Situation also auch "nur" durch die Verschiebung der Grafikchips RV610 und RV630 so ergeben haben könnte. Bedauerlich ist trotzdem, daß es zu diesen Karten nun nicht einmal exakte Daten gibt, die bisherigen Vorab-Informationen bleiben also nach wie vor die beste Quelle für die Karten der Radeon HD 2400 und 2600 Serien. Allerdings ergibt sich zur Radeon HD 2400 wohl noch die Änderung, daß diese Karte nur mit einem 64 Bit DDR Speicherinterface (und dafür mit für LowCost-Modelle recht hohem Speichertakt) antritt...

... Somit gab es am Montag ausschließlich Tests zur Radeon HD 2900 XT – dafür aber jede Menge davon (Liste der Artikel). Erwähnenswert sind hierbei wohl die Artikel der ComputerBase, von Beyond3D und AnandTech. In der Summe der Tests ist man sich ziemlich einig darüber, daß wenn dann nur die GeForce 8800 GTS 640MB ein Kontrahent für die Radeon HD 2900 XT darstellt, auf keinen Fall aber GeForce 8800 GTX und Ultra. Ob die Radeon HD 2900 XT allerdings vor dieser GeForce 8800 GTS 640MB zu sehen ist (was sie gemäß des höheren Preispunktes leisten sollte, um attraktiv zu sein), darüber gehen die Meinungen allerdings stark auseinander: Hierbei gibt es sowohl eine Gruppe von Tests, welche beide Karten nur auf dem gleichen Niveau sehen – als auch Tests, welche die Radeon HD 2900 XT stärker als die GeForce 8800 GTS 640MB einschätzen ...

... Letztlich dürfte sich diese Frage aber sowieso erst in den nächsten Wochen wirklich klären lassen – dann nämlich, wenn sich die Preissituation angepasst hat und ATI aufhört, aller drei Tage neue R600-Treiber herauszugeben. Die meisten Artikel haben hierbei nämlich den Treiber 8.3740 eingesetzt, wenige den erst am letzten Freitag von ATI noch herausgegebenen neuen Treiber 8.3742. Am Launchtag selber erschien aber sogar noch der ganz neue Treiber 8.38 – eigentlich müsste man somit die Karte ständig nachtesten ;). Auch beim Preis ist derzeit noch reichlich Bewegung drin, derzeit gehen die Angebote für die Radeon HD 2900 XT von 370 bis 400 Euro, angeblich soll es ja in Kürze sogar noch auf 350 Euro heruntergehen.

Gleichzeitig mit der Ankündigung der Radeon HD 2000 Serie hat AMD auch noch die kommenden K10-basierenden Prozessoren unter dem Verkaufsnamen "Phenom" nunmehr offiziell angekündigt, wie einer Meldung von Hard Tecs 4U zu entnehmen ist. Damit ändert AMD wie schon vorab berichtet den Verkaufsnamen zumindestens der HighEnd- und Mainstream-Modelle, der bisherige Verkaufsname "Athlon" bleibt allerdings im unteren Mainstream-Segment weiterhin erhalten. AMD gibt derzeit noch keine genaueren Informationen darüber hinaus, welche Prozessoren und Taktfrequenzen man genau anbieten wird, womit die grobe Übersicht von letzter Woche die dato beste verfügbare Information hierzu bleibt.

Das deutsche Bundesland Bayern will laut dem Bundestrojaner Blog am 8. Juni einen erneuten und diesesmal konkreten Gesetzesentwurf zur Online-Durchsuchung in den Bundesrat einbringen. Interessanterweise soll dieses gar ohne Grundgesetzänderung gehen, dazu will man die Online-Durchsuchung der gesetzlich erlaubten Telefonüberwachung gleichstellen. Spätestens an dieser Stelle dürfte aber auch dieser Gesetzesvorstoß wieder scheitern, denn daß das heimliche Durchsuchen von Computern nichts mit einer Kommunikations-Überwachung zu tun hat (und dementsprechend derzeit auch nicht vom Gundgesetz abgedeckt wird), dürfte auch technischen Laien aufgehen und somit spätestens vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen werden.