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News des 29. März 2007

Gemäß der EETimes wird Halbleiter-Auftragsfertiger TSMC noch in diesem Mai mit der Testproduktion im 55nm Prozeß beginnen. Wie allerdings die DigiTimes ergänzt, kann von diesem Datum aus nicht auf eine Verfügbarkeit der 55nm Fertigung geschlossen werden, vielmehr sind nach ausgiebiger Testphase und dem Start der Massenfertigung erste Grafikchips in 55nm nicht vor Anfang 2008 zu erwarten. Die 55nm Fertigung kann dabei in ähnlicher Relation zur 65nm Fertigung wie bislang die 80nm zur 90nm Fertigung gesehen werden: Als verfeinerter Prozeß ohne wirklich großartige Kosten für die Umstellung. Damit dürfte dieser Fertigungsprozeß gut geeignet für LowCost- und Mainstream-Grafikchips sein, welche einfach noch etwas günstiger als bisher gefertigt werden sollen. Um die Jahreswende 2007/08 dürften dann wohl auch die Refreshchips der jetzt kommenden LowCost- und Mainstream-Grafikkarten von ATI und nVidia anstehen, diese könnten dann durchaus schon in 55nm gefertigt sein.

Seitens der chinesischsprachigen Webseite MyDrivers (maschinelle Übersetzung ins englische) gibt es Informationen zu den seitens nVidia geplanten absoluten LowCost-Grafikchips für den OEM-Markt. Hierzu soll noch in diesem Frühjahr der schon früher einmal kurz genannte G78 DirectX9-Chip antreten, welcher schlicht ein G72-Chip (GeForce 7300 LE/GS) in 65nm darstellt. Vornehmlich will nVidia mit diesem Chip Produktionskosten sparen in einem Segment, wo es natürlich fast nur noch auf den Preis ankommt. Dabei soll der G78 eine Die-Fläche von nur noch 60 mm² erreichen (G72: 77 mm²) – selbst gegenüber dem schon wirklich kleinen RV610-Chip von ATI (84 mm²) wäre das noch einmal ein Vorteil ...

... Und wahrscheinlich soll der G78 genau diesen auch angreifen: Da der eigentliche LowCost-Grafikchip von nVidia, der G86-Chip (GeForce 8300/8400/8500) wohl noch zu groß und zu teuer für einen echten Preiskampf in den allerniedrigsten Preisgefilden ist, soll dies dann wohl der G78-Chip richten. Zwar besitzt dieser kein Direct3D10, dürfte dafür aber nochmals günstiger angeboten werden können als der RV610-Chip von ATI. Aber natürlich weiss auch nVidia, daß man sich mit dieser Zwischenlösung nicht ewig über Wasser halten können wird – denn auch das OEM-Segment liebt die Feature-Checklist, und da steht der RV610-Chip mit "Direct3D10 = ja" eben klar besser da als der G78-Chip ...

... Deswegen wird es wohl schon zur ungefähren Jahresmitte einen G98-Chip geben, welcher anscheinend eine abgespeckte Version des G86 in 65nm darstellen wird (angeblich nur 64bittiges Speicherinterface, wärhend der G86 recht sicher über ein 128 Bit DDR-Speicherinterface verfügt; weitere Abspeckungen sind prinzipiell möglich). Mit diesem würde dann nVidia auch eine Direct3D10-Antwort auf den RV610-Chip im absolut untersten Preisbereich zur Verfügung stehen. Die reine Namenswahl mit der "9" im Namen deutet zudem zwar eine Verwandschaft zum G90-Chip an, welcher zum Herbst oder Jahresende den Refreshchip zum G80 bilden wird, allerdings muß dies nicht wirklich mit einer technischen Verwandschaft zwischen beiden Chips zusammenhängen – benannt wird gern und oft aus reinen Marketingerwägungen heraus und nicht zwingend aus technischer Verwandschaft.

Bei Golem hat man ein Interview mit Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter bezüglich der aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs zur Forenhaftung geführt. Leider wurde dabei selbst durch den Rechtsanwalt die Hauptproblematik der aktuellen Rechtssprechung zum Thema nicht angesprochen, obwohl sich diese Problematik doch aus den eigenen Ausführungen des Rechtsanwalts klar entnehmen läßt. So führt der Rechtsanwalt aus: Der Forenbetreiber "muss in eigener Regie entscheiden, ob ihm das Grundrecht des Kommentators auf die Äußerung seiner freien Meinung wichtiger ist oder das Recht eines möglicherweise beeinträchtigten Dritten.". Allerdings wirft diese Aussage einigen Widerspruch unsererseits auf ...

... Denn erstens einmal gibt es diesbezüglich keine freie Entscheidung des Forenbetreibers: Eine freie Entscheidung wäre eine ohne Zwang oder Druck – letztern wird der Forenbetreiber aber mit höherer Wahrscheinlichkeit bekommen, beugt er sich nicht der Löschanforderung, denn dann kann er als "Mitstörer" für das Posting eines Dritten haftbar gemacht werden. Und zweitens und noch viel wesentlicher: Laut Aussage des Rechtsanwalts muß sich der Forenbetreiber hiermit zum Herr über Recht oder Unrecht aufschwingen – und eine Entscheidung treffen, welche sonst eigentlich nur ausgebildete Richter treffen dürfen. Wir bleiben damit bei der gestern schon geäußerten Meinung: Zum gesamten Themenverhalt fehlt eine gesetzliche Regelung, welche natürlich nicht solche Schoten enthält wie Forensbetreiber als Hilfsrichter. Anstatt die aktuelle und unsinnige Rechtspraxis also zu untermauern, hätte der Bundesgerichtshof lieber eine entsprechende Aufforderung an den Gesetzgeber abgeben sollen.