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News des 19. Februar 2007

Mal wieder ein paar R600-Spezifikationen haben DailyTech anzubieten. Im Gegensatz zu den Gerüchten und Fehlinformationen der letzten Zeit scheint an diesen Angaben allerdings wohl etwas dran zu sein, berichten DailyTech doch davon, dass ATI die Grafikkarten-Hersteller entsprechend informiert hat, welche dann die Quelle für DailyTech darstellten. Demzufolge soll der R600-Chip immerhin 700 Millionen Transistoren schwer sein (G80: 681 Millionen), welche gemäß früheren Informationen in 80nm gefertigt werden. Ebenfalls wurde das 512bittige Speicherinterface bestätigt, womit ATI zumindestens in diesem Punkt dem G80-Chip (384 Bit) davonziehen dürfte – ganz besonders, wenn ATI noch schnell getaktete GDDR4-Speicher verbaut ...

... Weiterhin bestätigt wurden die zwei HighEnd-Versionen des Chips in Form von Radeon X2900 XT (512 MB GDDR3) und Radeon X2900 XTX (1 GB GDDR4), wobei zwischen beiden Karten zusätzlich zum Unterschied in der Speicherbestückung noch ein Taktraten-Unterschied bestehen soll. Auch die früheren Informationen über die zwei Ausführungen der Radeon X2900 XTX waren wohl korrekt: So soll es eine OEM-Version mit 32cm Baulänge geben, während die Retail-Version 24cmn lang sein wird und über einen aufwendigen "vapor chamber" Kühler verfügen soll. Wie schon bei der Radeon X1950 Pro werden auch die neuen Karten über auf dem Board verbaute CrossFire-Konnektoren für eine CrossFire-Bridge verfügen, extra CrossFire-Karten bzw. die externe CrossFire-Kabelei werden damit auch im HighEnd-Portfolio von ATI der Vergangenheit angehören ...

... Vorgestellt werden soll der R600-Chip im übrigen laut den DailyTech-Angaben am 30. März – wobei die Boardhersteller auf der CeBIT wohl trotzdem schon entsprechende Karten demonstrieren dürfen. Diesbezüglich kommen weiteren Informationen von Chile Hardware, welche hierzu ein internes Dokument von AMD/ATI abdrucken. Dieses bestätigt die zeitliche Abfolge: So soll laut diesem Dokument der R600-Launch in der letzten März-Woche stattfinden, wobei das exakte Datum entsprechend der Karten-Verfügbarkeit erst Anfang März festgelegt werden wird. Gleichfalls deutet das AMD-Dokument aber auch darauf hin, dass R600-Grafikkarten doch einiges an Strom ziehen werden, wenngleich man hierzu derzeit mit exakten Zahlen noch geizte.

In einem Blog auf Ars Technica geht es um die Frage, weshalb es Direct3D10 nur für Windows Vista gibt. Dazu kamen einige Aussagen von Microsoft-Mitarbeiter Phil Taylor, seines Zeichens verantwortlich für die DirectX-Entwicklung, zum Einsatz, wonach primär das bestätigt wurde, was bisher schon bekannt war: Dadurch, dass Direct3D10 auch ziemlich Betriebssystem-nahe Funktionen hat, müsste man für die Integration von Direct3D10 in Windows XP auch das Betriebssystem bzw. dessen Kernel verändern, zudem müsste auch noch das neue Grafikkarten-Treibermodell von Windows Vista unter Windows XP integriert werden – in der Summe also eine ziemliche Arbeit, die man sich schlicht zu sparen gedenkt ...

... Andererseits rückte der Microsoft-Mitarbeiter auch mit einem Grund heraus, welcher bisher bereits vermutet worden war, von Microsoft aber nie bestätigt wurde: Danach hat man auch die ganz schnöde wirtschaftliche Rechnung aufgemacht und sich die Frage gestellt, ob es nicht eher Sinn macht, mit einer Exklusivität von Direct3D10 bei Windows Vista "neue Kunden" anzulocken – anstatt den "alten Kunden" mittels eines Direct3D10s für Windows XP ein neues Feature kostenlos oben drauf zu legen. Dies ist die bislang wohl ehrlichste Antwort seitens Microsoft zur bewußten Frage. Allerdings muß auch klar gesagt werden, dass so etwas nur möglich ist, wenn man seinen Markt nahezu monopolistisch beherrscht – ansonsten würde das die Kundschaft umgehend abstrafen.

Der Heise Newsticker berichtet über einen Beschluß der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union, ihre Datenbanken untereinander zu vernetzen, womit der grenzenüberschreitende Zugriff auf gespeicherte DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten erleichert werden soll. Dies ist im Sinne einer effizienteren Verbrechensbekämpfung sicherlich löblich ;), allerdings wurde bei diesem Abkommen jeglicher Datenschutz vergessen. Wenn also beispielsweise in Deutschland bestimmte Personendaten nur unter Beachtung eines strengen Datenschutzes erfasst und verarbeitet werden dürfen, fällt dieser Datenschutz weg, sobald die Daten die Grenze überqueren – dann gilt das Datenschutz-Niveau des entsprechenden Staates ...

... Die Krone wird dem ganzen dann aber dadurch aufgesetzt, dass ein weiterer Datenaustausch mit Drittstaaten (also Nicht-EU-Mitgliedsländern) sogar ausdrücklich und vollumfänglich erlaubt ist. Damit wird es möglich, dass Daten deutscher Bürger letztendlich in Staaten landen, mit welchen die Bundesregierung niemals direkt über die Weitergabe dieser Daten verhandeln würde – und dort dann auch mißbraucht werden könnten. Gerade DNA-Proben sind hier kritisch, weil im Zuge der weiteren Entwicklungsfortschritte in der DNA-Technik nicht absehbar ist, ob einmal abgegebene DNA-Proben nicht in einigen Jahren dazu benutzt werden könnten, um für Stellenbewerber, Kreditnehmer oder Interessenten an Lebens- und Krankenversicherung Prognosen ob möglicher Erbkrankheiten bzw. sonstige medizinische Informationen zu ermitteln ...

... Zwar ist dies faktisch jetzt schon in Deutschland untersagt, zudem wird hierzulande auch immer wieder die Zweckbindung und damit Zugriffssicherheit der DNA-Daten betont. Doch was nutzt das, wenn sich die interessierten Unternehmen einfach die (in deutschen Computern lagernde) DNA-Probe über das Ausland besorgen, weil dort ein niedrigeres Datenschutzniveau herrscht und man mit Geld über zwielichtige Kanäle problemlos auch an solche Daten herankommt. Im Endeffekt (und auf Grundlage der weiterhin rechtsgültigen deutschen Datenschutzgesetzgebung) legt die Bundesregierung mit diesem Abkommen nun aber die Hand dafür ins Feuer, dass die Daten deutscher Bürger weltweit nicht in falsche Hände kommen. Dabei wäre es doch zu bezweifeln, dass die hierzu verantwortlichen deutschen Politiker ihre Unterschrift abgeben würden, hätte man dies ganz exakt so ins Abkommen hineingeschrieben.