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News des 14. Februar 2007

Seitens der Overclockers Workbench werden derzeit recht komplett aussehende Spezifikations-Listen zum kommenden ATI- und nVidia-Portfolio an Direct3D10-Grafikkarten für alle Marktsegmente – HighEnd, Mainstream und LowCost – verbreitet, nachfolgend einsehbar: Angebliches ATI-Portfolio und angebliches nVidia-Portfolio. Dabei enthalten beide Aufstellungen bereits bekannte (GeForce 8800 GTS/GTX) oder aber recht sicher angenommene (Radeon X2800 XL/XT/XTX) Daten, gleichfalls entsprechen die aus den Aufstellungen ersichtlichen Rahmenbedingungen (je drei Direct3D10-Grafikchips pro Grafikchip-Entwickler) dem bisher schon gerüchteweise bekanntem ...

... Während diese Punkte also zu passen scheinen, erscheinen uns diese Aufstellungen an anderer Stelle wieder etwas zu glatt: Dass es für jedes Teil-Marktsegment gleich von Anfang an eine Lösung geben soll und dass sich die Portfolios von ATI und nVidia fast vollkommen gleichen, ist ein eigentlich nie erreichter Zustand. Meist gehen beide Grafikchip-Entwickler mit etwas unterschiedlichen Philosophien an den Start, außerdem entstehen viele Zwischenvarianten erst im Laufe der Zeit und werden nicht gleich von Anfang an geplant. Deutlich unglaubwürdig sind zudem die von den Aufstellungen prognostizierten DualChip-Grafikkarten auf G80- bzw. R600-Basis. Selbst wenn man hierfür abgespeckte Chipvarianten benutzt, dürfte dies verlustleistungsmäßig mit der aktuellen Fertigungstechnologie kaum zu bewältigen sein – einmal abgesehen davon, dass derzeit kaum die Notwendigkeit solcher Experimente zu sehen ist ...

... Da wir uns also bezüglich dieser Aufstellungen höchst unsicher ob der ingesamten Glaubwürdigkeit waren, haben wir schlicht bei einer informierten Stelle (inoffiziell) nachgefragt und können somit kundtun, dass jene seitens der Overclockers Workbench verbreiteten Aufstellungen nicht korrekt sind. Einige Punkte dürften wohl aus Zufall richtig sein (wenn man viel rät, erwischt man eben auch einmal die Wahrheit), aber es existiert keine echte Basis für diese Aufstellungen bzw. die derzeit schon festgelegten Planungen der Grafikchip-Entwickler sehen in der Summe anders aus. Insofern kann wohl gelten, dass sich diese Aufstellungen schlicht jemand aus den Fingern gesaugt hat und sie demzufolge nicht ernst zu nehmen sind.

Hard Tecs 4U sowie der Heise Newsticker berichten zu neuen, sehr schaltschnellen eDRAM-Lösungen seitens IBM, mit welchen in erster Linie die Level2-Caches zukünftiger Prozessoren wieder eine kleinere Fläche auf dem Prozessoren-Die belegen sollen. Durch die immer größer werdenden Level2-Caches der letzten Prozessoren vor allem seitens Intel stehen diese Level2-Caches für bis zu 80 Prozent der Transistoren-Anzahl und bis zu 60 Prozent der Die-Fläche, haben also inzwischen einen erheblichen Einfluß darauf, wieviel Prozessoren sich aus einem Wafer ausschneiden lassen. Andererseits ist eDRAM natürlich auch als eingebetteter Speicher für Grafikchips immer wieder eine (vorerst nur theoretische) Überlegung wert, können mit diesem aufgrund der direkteren Anbindung doch ungemein hohe Bandbreiten realisiert werden.

Das Thema der Online-Durchsuchung lässt uns wohl vorerst nicht wieder los, dazu drei neue Anmerkungen: Erstens entnehmen wir einer Meldung des Heise Newstickers einen wohl sehr gewichtigen Grund für die Online-Durchsuchung. Danach sagte BKA-Chef Jörg Ziercke aus, dass verschlüsselte Festplatten für seine Ermittler zu einem großem Problem geworden sind, demzufolge sei es für seine Behörde wichtig, die Daten genauso wie der Nutzer selber ohne Verschlüsselung lesen zu können. Hier ist es in der Tat rein aus technischer Sicht notwendig, auf dem User-Level an die verschlüsselten Daten heranzukommen – ob das Umgehen von (vollkommen legaler) Verschlüsselung allerdings prinzipiell zum Repertoire staatlicher Ermittler gehören sollte, ist dann keine technische, sondern eher eine politische sowie verfassungsrechtliche Frage ...

... Mit letzterer wird man sich in Nordrhein-Westfalen beschäftigen müssen, denn das dortige Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen schon jetzt die Online-Durchsuchung – und zwar weltweit. Dagegen liegt nun laut wiederum dem Heise Newsticker eine Verfassungsbeschwerde an, welcher eine ziemliche Aussicht auf Erfolg zu bescheinigen ist, hat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz doch arge handwerkliche Mängel: So fehlt jeglicher Richtervorbehalt, so dass allein die Verfassungsschutz-Beamten über den Einsatz der neuen Methode entscheiden können. An diesem Punkt dürfte zumindestens das derzeitige nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ziemlich sicher scheitern. Gut möglich ist allerdings, dass hierbei eine ähnliche Entscheidung herauskommt wie kürzlich seitens des Bundesgerichtshofes gefällt ...

... Diese Entscheidung könnte erst einmal ein Verbot des Vorhandenen beinhalten – dafür aber die Möglichkeit offenlassen, schlicht ein neues Gesetz unter Auflagen bezüglich der Verhältnismäßigkeit und mit einem gewissen Schutz der Privatsphäre einbringen zu können. Und letztlich verweist die Telepolis noch auf einen hochinteressanten Fall, wo einem Beschuldigten seitens der Polizei entweder versehentlich oder womöglich gar absichtlich Beweise auf seinem Computer untergeschoben worden sind. Diese bislang eher nur theoretisch genannte Möglichkeit existiert also auch in der Praxis – womit man solche Fälle eben auch bei der Online-Durchsuchung einkalkulieren muß. Wie der Bürger aber gegenüber einer solchen Problematik geschützt werden soll, ist bei der Online-Durchsuchung bislang überhaupt noch nicht klar, sollte aber vorher ausreichend geklärt werden ...

... Im übrigen sei hiermit aber generell vor all zu großen Erwartungen der Politik und der Sicherheitsorgane an die Schlagkraft der sogenannten "Online-Durchsuchung" gewarnt: Einmal abgesehen davon, dass auf solche müden Tricks wie das Versenden von Trojanern per eMail oder das Abklappern auf (mittels Patches schließbarer) Sicherheitslücken sowieso nur die eher unversierten Nutzer hereinfallen, werden sich die wirklich dicken Fische mit einer möglicherweise kommenden neuen Gesetzeslage arangieren und für Polizei und Verfassungsschützer relevante Daten generell nur noch auf nicht mit dem Internet oder einem Netzwerk verbundenen Computern speichern – womit die Online-Durchsuchung komplett ins Leere laufen würde ...

... Denkbar wäre auch eine Lösung, wo der Nutzer nur in einer virtuellen Maschine online geht, ein dort möglicherweise eingeschleuster Trojaner dann aber nicht auf Daten des Host-Systems zugreifen kann. Um es ganz perfekt zu machen, könnte man die virtuelle Maschine dann auch noch täglich (beispielsweise aus einem garantiert Trojaner-freien Backup) neu aufsetzen – es wird immer Möglichkeiten geben, sich der geplanten Online-Durchsuchung wirksam zu entziehen. Insofern muß eigentlich noch viel deutlicher die Frage gestellt werden, ob es die Sache wirklich wert ist: Im Ergebnis einer beiderseitigen Hochrüstung werden die Sicherheitsorgane keinen nennenswerten Informationsgewinn erzielen können, gleichzeitig begibt sich der Staat mit der Benutzung solcher Methoden jedoch in moralische Niederungen, welche sonst nur die Phishing-Mafia erreicht.

Shortcuts: Microsoft scheint es nun wirklich mit dem Nach-Hause-Telefonieren zu übertreiben, denn wie Gulli vermeldet, tauscht Office 2007 nicht nur Daten mit Microsoft-Servern aus, sondern inzwischen auch gleich noch mit Marketing-Firmen. Natürlich kann man dies auch abschalten (ansonsten wären rechtliche Probleme wohl vorprogrammiert), allerdings verliert man mit der Deaktivierung der "Online-Funktionen" auch erheblich an Office-Funktionalität. Dasselbe E.T.-Syndrom hatten auch die früheren Versionen der P2P-Software Azureus, wie abermals Gulli berichten. Dies zeigt zum einen, dass auch OpenSource-Software nicht frei von Schadcode sein kann – andererseits aber auch wieder, dass nur bei OpenSource die generelle Möglichkeit zur Entdeckung von Schadroutinen besteht, während dies bei ClosedSouce-Software immer nur reines Glück ist.