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News des 3./4. Februar 2007

Gleich mehrere Artikel haben sich zum Start von Windows Vista mit der aktuellen Gaming-Performance des neuen Betriebssystems beschäftigt – wohlwissend, dass die derzeitigen Grafikkarten-Treiber für Windows Vista sicherlich noch nicht im Ansatz ausgereift sind, vom Fehlen von Direct3D10-Software und auch entsprechender Treiber gar nicht erst zu reden. Deshalb dürften die jetzt erzielten Ergebnisse recht schnell überholt sein und können demzufolge wirklich nur den Jetzt-Zustand ausdrücken, nicht aber die weitere Entwicklung. Nichts desto liegt Windows XP gemäß der aktuellen Performance-Reporte zu Windows Vista nicht ganz unerwartet weiterhin vor dem neueren Betriebssystem, wobei die Ergebnisse je nach Spiel doch sehr schwankend sind ...

... Die besten Benchmarks hierzu liefern wohl AnandTech: Hier kann man für jede Grafikkarten extra sehen, wieviel Performance man unter Windows Vista gegenüber Windows XP verliert (bzw. in wenigen Fällen sogar gewinnt). Da hierbei auch schon einmal 20 Prozent weniger Performance für Windows Vista zu Buche stehen, geht die Empfehlung aus Sicht der 3D-Performance doch streng in die Richtung, besser auf leistungsfähigere Treiber zu warten. Gut gelöst hat Microsoft dagegen den Performance-Hit der neuen 3D-Oberfläche AeroGlass unter Spielen: Die FiringSquad konnten hier keinen Unterschied feststellen, ein aktiviertes AeroGlass kostet den Gamer also keine Performance. Positiv ist ebenfalls zu bewerten, dass moderne Grafikkarten die 3D-Oberfläche "im Vorübergehen" erledigen können, der Nutzer also nicht von aufdrehenden Grafikkarten-Lüftern während des Windows-Alltags genervt wird.

Wie der Heise Newsticker ausführt, wehrt sich mal wieder ein von der Musikindustrie des angeblichen illegalen Filesharings verklagter User – und traf in diesem Fall ausnahmsweise einmal auf einen Richter, welcher den Fall nicht schnellstmöglich hinter sich bringen will, sondern sich mit der Materie prinzipiell etwas auskennt und daher eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen gedenkt. Denn nach der Argumentation des verklagten Users kann die Musikindustrie bzw. die diese vertretende Lobbyorganisation RIAA nicht wirklich beweisen, dass die vom User möglicherweise zur Verfügung gestellten Dateien auch wirklich getauscht wurden – und erst dann wäre eine Verurteilung möglich ...

... Dies ist in der Tat ein recht interessanter Ansatz – ob der User damit allerdings durchkommt, wäre fraglich. Denn letztlich ist es unmöglich, den Beweis anzutreten, dass andere User auch wirklich Downloads vorgenommen haben, dazu müsste man den kompletten Internetverkehr mitschneiden und entschlüsseln. Auch ein Probe-Download der RIAA selber bringt hier nichts, da dieser schlicht nicht illegal wäre – schließlich vertritt die RIAA die Inhaber der entsprechenden Lizenzen. Insofern wäre es schon sehr erstaunlich, wenn der Richter auf dieser Art und Weise dem User Absolution erteilt. Andererseits ist es für uns immer noch verwunderlich, wieso die RIAA nicht auf eine viel einfachere Weise angegriffen wird: Denn nach wie vor steht seitens der RIAA jeglicher Beweis aus, dass das, was diese auf Screenshots ausdruckt, auch der Wahrheit entspricht ...

... Man muß hier noch nicht einmal an eine böswillige Verschwörung denken – es reicht schließlich aus, wenn die Auswertungsprogramme der RIAA nicht in jedem Fall zu einem korrekten Ergebnis kommen. So lange die RIAA nur einen ausgedruckten Screenshot hat, welcher auf Basis einer eigenerstellten Software produziert wurde, müssten eigentlich jegliche Ansprüche der RIAA (egal ob letztlich berechtigt oder nicht) umgehend zurückgewiesen werden – sonst könnte ja schließlich jeder mit einem Screenshot in der Hand vor der eigenen Tür auftauchen. Gleiches gilt eigentlich auch für die in Deutschland kursierenden Massen-Strafanzeigen, deren Datengrundlage ebenfalls automatisiert durch eine Software erstellt wird (noch dazu im Ausland und damit nicht für die deutschen Behörden einsehbar) ...

... Wirklich schade ist, dass sich die Staaten (egal ob USA oder Deutschland) mit solcherart Massenverfahren erschlagen lassen und nicht die Zeit haben, aufzuschauen und dass große Ganze zu erblicken: Dabei sieht man sicherlich die berechtigten Schutzinteressen der Musik- und Filmindustrie. Dazu sollte man aber aber auch erkennen können, dass diese mit zumindestens unsauberen und einer echten Ermittlung nicht würdigen Methoden möglichst viele User regelrecht jagen, wobei ganz offensichtlich nicht die jeweilige Einzelschuld des Users relevant ist, sondern es nur darum geht, eine möglichst hohe Anzahl von Usern vor den Kadi zu zerren bzw. mit selbigem zu bedrohen. Gerade wenn dann dazukommt, dass es eine erwiesene und nicht einmal kleine Fehlerquote bei dieserart "Ermittlungen" gibt, ist es unverständlich, dass sich der Staat hier fortwährend zum Büttel der Durchsetzung privatwirtschaftlicher Interessen macht ...

... Richtig wäre der genau umgedrehte Fall: Wenn die Musik- und Filmindustrie keine Möglichkeit findet, wirklich nur die nachweislichen illegalen Filesharer herauszufischen und es demzufolge immer wieder Unschuldige erwischt (welche sich mühsam und kostspielig per Gericht wehren müssen), dann sollte der Staat jegliche Unterstützung für solches Tun aufkündigen und eher mit Argusaugen darüber wachen, dass die selberernannten Rechtsschützer nicht über die Stränge schlagen. Denn im Grunde handelt es sich beim derzeitigen Tun der Musik- und Filmindustrie um die Anfänge einer Selbstjustiz (wenn auch unter Ausnutzung der bestehenden Rechtslage), was ganz sicher niemals im Interesse soveräner Staaten liegen sollte.

Shortcuts: Die Telepolis berichtet über einige Internet Service Provider, welche trotz gegenteiliger offizieller Äußerungen dennoch die Verbindungsdaten speichern. Schade ist in diesem Zusammenhang, dass es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, welche es der freien Wirtschaft (mit Strafandrohung) verbietet, die Presse dermaßen offen anzulügen. Die GameStar ruft eine Aktion zum Thema "Killerspiele" aus, bei welchem die Spieler selber das Bayrische Innenministerium bzw. den jeweils persönlichen Abgeordneten im Bundestag anschreiben sollen. Dazu steht auch ein Musterbrief bereit, wobei der Erfolg dieses Musterbriefes eher bezweifelt werden darf: Massenweise gleichlautende Schreiben verschwindet erfahrungsgemäß schnell in Ablage P, besser ist hier sicherlich ein mit eigenem Text geschriebener Brief.