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News des 25. Januar 2007

Wie Hard Tecs 4U berichten, nimmt Intel nun auch den UMPC-Markt (UMPC = Ultra Mobile PC) verstärkt ins Visier und will dazu besonders stromparende Prozessoren und Chipsätze entwickeln. Bei den Prozessoren hat man hierbei mit den Ultra LowVoltage (ULV) Ausführungen des Core Solo Prozessors bereits einen guten Ausgangspunkt. Ein gewisses Problem ist hier allerdings die Preisvorstellung Intels, da jene Prozessoren schnell einmal das doppelte bis dreifache von gleichgetakteten "normalen" Prozessoren kosten. Zudem werden natürlich auch entsprechend angepasste Mainboard-Chipsätze benötigt, wo Intel bisher noch nicht besonders gut dasteht ...

... Dem will Intel allerdings entgegensteuern: Zum einen soll es einen neuen Prozessor mit deutlich geringerer Leistungsaufnahme als bisher geben. Womöglich wird man hier als Ausgangsgrundlage die Single-Version des Core 2 Duo benutzen, denkbar wäre aber auch eine extra Entwicklung abgeleitet von dessen Technologie. Und vor allem aber will Intel endlich einen echten LowVoltage Mainboard-Chipsatz herausbringen, was wohl – aus Intels Sicht – derzeit die größten Einsparungspotentiale beim Stromverbrauch hat. Ingesamt scheinen die Anstrengungen von Intel auf diesem Gebiet verständlich, wächst der Markt an UMPC-Geräten doch weit überdurchschnittlich und ist in diesem vor allem VIA bereits sehr gut aufgestellt mit sehr sparsamen Prozessoren und Mainboard-Chipsätzen, welche zudem auch noch für LowCost-Preise zu haben sind.

AMD hingegen will natürlich die bisher in diesem Segment erzielten Marktanteile halten und weiter ausbauen. Wie nochmals Hard Tecs 4U berichten, soll hierzu die Geode-Serie an besonders stromsparenden Prozessoren weiter ausgebaut werden. Der Vorteil dieser Prozessoren ist wieder, dass diese letztlich auf einem recht leistungsstarken Kern (Athlon XP) basieren und damit in diesem Marktsegment die höchste verfügbare Leistung (bei dennoch anständigen Preisen) bieten. Bei den Mainboard-Chipsätzen hat AMD bisher mit VIA und SiS zusammengearbeitet, was schon erst einmal eine gute Ausgangslage ist, eventuell kann die Übernahme von ATI hier aber in der Zukunft weitere Innovationen auf dem Gebiet besonders sparsamer Mainboard-Chipsätze für Geode-Prozessoren bringen.

Wie u.a. der Heise Newsticker vermeldet, hat die deutsche Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit welchem bei (vermuteten) Urheberrechtsverstössen die Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch bei den Internet Service Providern (ISPs) erhalten – etwas, was bislang nur staatlichen Ermittlern in strafrechtlichen Ermittlungen zustand. Allerdings enthält der Gesetzesentwurf stark abschwächende Passagen: So gilt der Auskunftsanspruch erst einmal nur bei "gewerbsmässigem Handeln". An dieser Stelle dürfte es noch interessant werden, denn rein rechtlich wird ein "gewerbliches Handeln" dann doch wieder anders gesehen als das, was man damit umgangssprachlich meint ...

... Gemäß des Sinns des Gesetzesentwurfs soll aber damit jedenfalls kein "privates Handeln" gemeint sein – was im Endeffekt bedeutet, dass es gegenüber dem normalen Tauschbörsianer keinen Auskunftsanspruch zugunsten der Rechteinhaber geben dürfte. Zudem besteht generell ein Richtervorbehalt vor einem solchen Auskunftsanspruch – sprich, jede Auskunftsanforderung muss erst einem Amtsrichter vorgelegt und von diesem genehmigt werden, ehe jene zu den ISPs geht. Dies ist eine allerdings sehr sinnvolle Einschränkung, weil somit die ISPs auf einer halbwegs sicheren Seite sind. Gibt es eine solche unabhängige Schiedsstelle nicht, werden die ISPs schließlich erfahrungsgemäß von den Rechteinhabern fortwährend mit dem Argument unter Druck gesetzt, notfalls selber als "Mitstörer" verklagt zu werden – was die ISPs dann ziemlich schnell umknicken lässt ...

... Auch für die Kunden der ISPs ist dies eine gute Sache, denn diese können sich dann darauf verlassen, dass der eigene ISP bei Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in dieser Form keine Möglichkeit mehr hat, unter der Hand und ohne Prüfung der Rechtslage den Rechteinhabern einfach alle Daten zu geben, welche diese dies so wünschen – wie es derzeit in völliger Ignoranz gegenüber der geltenden Datenschutzgesetzgebung leider Praxis bei einigen ISPs ist. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf auch eine Deckelung der Abmahnkosten für die erste anwaltliche Abmahnung auf 50 Euro, wiederum eine sehr sinnvolle Entscheidung. Umso weniger verwundert es dann, wenn die Musikindustrie postwendend klagt, das Urheberrecht würde zum "zahnlosen Tiger" gemacht ;).