2

News des 2. Januar 2007

Auch LostCircuits haben sich die Sapphire Radeon X1950 Pro auf AGP angesehen, welche als letztes ATI-Angebot für den alten AGP-Bus den Markt der AGP-Grafikkarten zu einem vertretbaren Preispunkt noch einmal (wohl letztmalig) neu zu beleben versucht. Interessant ist hierbei der direkte Vergleich der PCIe- gegen die AGP-Ausführung der Radeon X1950 Pro unter Far Cry, welcher sogar einige Vorteile des mit 512 MB Grafikkartenspeicher ausgestattetem AGP-Modells gegenüber dem PCIe-Modell mit seinem standardmäßigen 256 MB Speicher aufzeigt. Womit wohl bewiesen wäre, dass ein Mehr an Grafikkartenspeicher auf jeden Fall den derzeit immer noch nur theoretischen Vorteil des PCIe-Interfaces aufwiegen bzw. gar überflügeln kann.

Der Heise Newsticker weist nochmals auf die ab 1. Januar geltende Gebührenpflicht für "internetfähige PCs" hin – wobei dies Privathaushalte mit mindestens einem angemeldeten Radio nicht betrifft, da dann der internetfähige PC unter die Zweitgeräteklausel fallen würde. Davon abgesehen gestaltet es sich äußerst schwierig, eine aktuelle Version des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zu bekommen, welche auch klar Bezug auf jene "internetfähigen PCs" nimmt. Selbst die GEZ himself gibt hier nur eine Version von 2004 zum besten, welche die "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" zwar nennt, gleichzeitig jedoch die bekannte und am 31. Dezember 2006 ausgelaufene Ausnahmeregelung enthält ...

... Womöglich gibt es aber auch gar keinen regelrecht neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag und wurde somit einfach nur die alte Version erfüllt, indem die Ausnahmeregelung ausgelaufen ist. In diesem Fall fehlt uns jedoch eine klare Definition der die "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" – und ohne diese ist schwerlich ein Gebührenanspruch zu erheben. Doch selbst wenn darunter in der Tat jeden prinzipiell internetfähigen Rechner (das Wort "PC" wird nicht benutzt, so dass auch Server oder Terminals gemeint sein können) fallen sollte, gelten immer noch die allgemeinen Definitionen bezüglich "Rundfunkempfangsgeräten": Und diese beziehen sich erstens klar auf Geräte für Hör- und Sehempfang, was alle "Rechner" ohne der Möglichkeit von Tonwiedergabe (da die Gebührenhöhe der von Radios entspricht) ausschließen würde ...

... Und zweitens gilt generell, dass ein Gerät erst dann als "zum Empfang bereitgehalten" gilt, wenn damit "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Sobald der bewußte Rechner jedoch über keinerlei Hardware für Tonwiedergabe oder/und Internetverbindung verfügt, kann dieser nicht als "zum Empfang bereitgehalten" gelten. Gleiches könnte selbst in diesem Fall zutreffen, wo zwar die Hardware vorhanden ist, eine (technisch mögliche) Internetverbindung jedoch nicht genutzt wird: Dann hätte man zwar keinen zusätzlichen technischen, jedoch einen zusätzlichen monetären Aufwand. Und es wäre doch ziemlich befremdlich, wenn Rundfunkgebühren dann auch auf klare Offline-Rechner verlangt werden würden ...

... In der Summe wären jedoch unseres Erachtens nach alle Rechner ohne Internetverbindung sowie alle Rechner ohne der Hardware für Tonwiedergabe (dies verlangt auch entsprechende Boxen) und Internetverbindung (eine WLAN-Lösung dürfte hier wohl nicht ausreichend sein, da entsprechende Netze nicht überall verfügbar sind) nicht gebührenpflichtig, womit u.a. Webserver und Bankterminals, aber auch Office-Rechner ohne Soundwiedergabe aus der Gebührenpflicht fallen sollten. Sicher ist diese Auslegung natürlich überhaupt nicht, fehlt derzeit schon allein die Bestätigung, dass vorverlinkter Rundfunkgebührenstaatsvertrag überhaupt die derzeit gültige Version darstellt. Aber wahrscheinlich werden sowieso die Gerichte entscheiden müssen, wie genau die Bestimmungen nun auszulegen sind – wobei vor allem auch zu klären sein wird, ob Geräte mit einem anderem Primärzweck als dem Rundfunkempfang überhaupt einfach so als generelle Rundfunkempfänger umgedeutet werden dürfen.

Shortcuts: Hard Tecs 4U vermelden das nahende Ende des Pentium M, welchen Intel zur Mitte des Jahres letztmalig ausliefern wird. Der Pentium M war ursprünglich nur als Notebook-Prozessor konzipiert, nach dem Umschwung von Intel weg von immer nur höheren Taktfrequenzen und hin zu mehr Pro/MHz-Leistung bildeten die Abkömmlinge des Pentium M jedoch die Basis für die aktuelle Core 2 Architektur von Intel. Golem berichten hingegen noch einmal zum Brennstoffzellen-Akku von Samsung: Zusätzlich zum großen Modell mit einem Monat Laufzeit soll es auch noch eine handlichere Größe mit immerhin 15 Stunden Laufzeit geben. Allerdings wird die Marktreife beider Modelle erst für Ende 2007 erwartet. Gemäß The Inquirer soll sich ATIs R600-Chip weiter verschieben, der Launch soll angeblich nunmehr gar erst Anfang März stattfinden ...

... Laut der ComputerBase hat Intel ein StartUp übernommen, welches eine Grafikchip-Verbindungstechnologie für bis zu vier Grafikchips entwickelt hat. Interessant wird dieser Zukauf vor allem dadurch, dass diese Technologie eigentlich nur im HighEnd- und Workstation-Segment benötigt werden würde, sicherlich aber nicht bei den von Intel bislang hergestellten LowCost- und integrierten Grafikchips. Und letztlich noch einmal zum Thema Chip-Diebstahl: Gemäß The Star wechselten im November in Malaysia nach einem organisiertem Raubzug gar Prozessoren und Mainboards im Wert von über 12 Millionen Dollar den Besitzer. Manchmal hat es dann eben doch Nachteile, in Fernost zu produzieren (Intel) – während ein solcher Vorfall in Deutschland (AMD) eher undenkbar wäre.