Die Webseite Telemedicus hatte vor einiger Zeit eine ganz interessante Aktion gestartet: Dabei wurden die verschiedenen bundesdeutschen Parteien um Stellungnahme zu verschiedenen Internet-relevanten Themen gebeten – ein Themengebiet, welches gerade vor Wahlen im Zuge der "großen Politik" nicht sonderlich beachtet wird und zu welchem es daher wenige Quellen mit den exakten Positionen der einzelnen Parteien gibt.
Der Wahlcheck von Telemedicus bietet nun eben die Antworten der Parteien zu wichtigen Internet-relevanten Themen, was womöglich für den einen oder anderen eine Entscheidungshilfe zur anstehenden Bundestagswahl ist, auf jeden Fall aber auch so sehr interessant erscheint.
Leider ist die ursprüngliche Darstellungsform des Wahlchecks meiner Meinung nach etwas suboptimal, da nach Parteien und nicht nach Fragen geordnet. Mittels der Anordnung nach Fragen (alle Antworten der Parteien zur selben Frag direkt hintereinander) lassen sich die Unterschiede zwischen den Parteien besser erkennen, weswegen ich nachfolgend (und mit freundlicher Genehmigung seitens Telemedicus) die Anordnung von Fragen und Antworten dementsprechend angepasst habe.
Man beachte bitte, daß trotz das die Antworten natürlich zur Diskussion anregen sollen, es sich hierbei seitens Telemedicus und des 3DCenters nur um die Wiedergabe der Antworten der einzelnen Parteien handelt und Telemedicus als auch 3DCenter bewußt keinerlei Kommentare hierzu angebracht haben.
Die FDP beurteilt die Sperrung des Zugangs auf Internetseiten mirkinderpornographischen Inhalten als ungeeignet, Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erfolgreich zu bekämpfen. Maßnahmenvorrang muss daher grundsätzlich die Löschung von Daten mittels bestehender strafrechtlicher Verfahren vorrangig bei den Inhalteanbietern selbst und, soweit dies nicht möglich ist, eine Löschung bei den sog. Host-Providern – den Speicherplatzanbietern – haben. Andernfalls würden allenfalls orts- und medienkanalwirksame Zugangssperren reine Placebo-Lösungen darstellen, da sich diese leicht von Anbietern und interessierten Nutzern umgehen lassen.
Zur Frage, ob und inwieweit Internetsperren auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen unterstützt werden, wird auf die weiteren Antworten verwiesen.
Wir konnten im Gesetz verankern, dass zu allererst einschlägige Seiten aus dem Netz gelöscht werden. Erst wenn das Löschen nicht möglich ist, soll eine Zugangserschwerung (Sperre) zum Einsatz kommen. Das Gesetz ist auf 3 Jahre befristet, es wird von einem unabhängigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium evaluiert.
Wir sind uns bewusst, dass versierte Internetnutzer die Sperre umgehen könnten. Hierzu werden nicht alle in der Lage sein und es wird letztlich von der kriminellen Energie des Einzelnen abhängen, inwieweit er sich abschrecken lässt. Wir wollen, dass diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornografischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert.
Um klarzustellen, dass das Instrument der Internetsperren kein allgemeines Instrument ist und werden darf, haben wir die neuen Vorschriften in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und nicht im Telemediengesetz verankert. Das Gesetz sieht außerdem ausdrücklich vor, dass das Sperrlistenverfahren und die dafür erforderliche Infrastruktur auf Grund der ausschließlichen Verwendung für die Zugangserschwerung bei Seiten, die kinderpornografische Schriften im Sinne des Strafgesetzbuch enthalten, nicht zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden dürfen.
Bereits jetzt können Angebote im Netz gelöscht und Strafverfahren eingeleitet werden. Und mit der richterlichen Sperrverfügung können Internet-Zugangs-Anbieter gezwungen werden, durch technische Maßnahmen den Zugang zu bestimmten Angeboten zu erschweren.
Mit dem Gesetz der Koalition wird das BKA nun täglich eine umfassende Sperrliste erstellen. Der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur bei den Internet-Zugangs-Anbietern zur Umsetzung der vom BKA erstellten Liste der zu sperrenden Webseiten, ist auch geeignet, andere Seiten als solche mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Damit besteht die Möglichkeit einer allgemeinen Zensur von Inhalten im Internet. Es wurden bereits eine Vielzahl von Inhalten genannt, die in Zukunft ebenfalls durch die Sperrliste erfasst werden sollten. Wir Grüne sprechen uns gegen eine solche, rechtsstaatlich problematische Einrichtung einer umfassenden Sperrinfrastruktur im Internet aus.
Die sogenannte Problematik der „Internetpiraterie“ wollen wir durch pauschale Vergütungsmodelle, die zu einem fairen Ausgleich zwischen UrheberInnen und NetznutzerInnen führen, lösen. Auf keinen Fall darf es zu einer Ausweitung der Zugangserschwerungen auf andere Inhalte als Kinderpornographie kommen.
Mittlerweile wird auch in der Medienberichterstattung verstärkt wahrgenommen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung von Kinderpornografie im Internet nichts weiter sind als symbolische Politik: Vor die Bilder misshandelter Kinder wird lediglich eine Art Vorhang gezogen, der selbst von weniger versierten Nutzern jederzeit beiseite geschoben werden kann. […]
Wir sind der Meinung, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexueller Gewalt im Internet ein zu wichtiges Thema ist, um es populistisch und sachfremd zu betreiben. Den Opfern ist nicht geholfen, wenn die Inhalte nur verdeckt, nicht aber entfernt werden. Dazu gibt es durchaus ganz konkrete Maßnahmen, die es national und international zu entfalten gilt. Nur ein Beispiel: Sogenannte Phishing-Websites, mit denen die Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden, verbleiben im Schnitt ganze 4,8 Stunden im Web, Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten hingegen 30 Tage. Der Grund ist, dass die Banken ein Eigeninteresse an der Beseitigung solch illegaler Angebote haben und dementsprechend international vernetzt ermitteln und löschen lassen. Die Bundesregierung hat sich dafür bisher nicht interessiert (siehe unseren Entschließungsantrag).
Wir lehnen Internetsperren als Maßnahme der vorbeugenden Strafverfolgung generell ab, da sie ein Mittel der Zensur darstellen, das nach dem Grundgesetz keinesfalls zu den rechtmäßigen Mitteln der Strafverfolgung zählt. Wir setzen uns entschieden für eine wirksame Bekämpfung von kinderpornografischen Angeboten im Internet ein. Man muss sich aber klarmachen, dass „gesperrte” Inhalte ja nicht aus dem Netz entfernt werden, sie werden nur ausgeblendet. Von versierten Internetnutzern können sie jederzeit eingesehen werden und durch die Sperrlisten können sie sogar noch einfacher gefunden werden. Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sollten schleunigst komplett aus dem Netz entfernt werden. [...]
Alvar Freude vom „AK Zensur” hat Provider angeschrieben, auf deren Servern Internetseiten gehostet waren, die sich auf den Sperrlisten befinden. Innerhalb der ersten 12 Stunden waren bereits 60 der Seiten schon offline. Wohlgemerkt auf das einfache Anschreiben eines aufmerksamen Bürgers hin. Warum können das BKA und Frau von der Leyen das nicht? [...]
Internetsperren stellen generell eine Maßnahme dar, die wir [...] auch bei anderen Rechtsverletzungen ablehnen. [...]
Mit diesem Novellierungsvorschlag hat die FDP handhabbare Alternativen bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen, wie z. B. solchen im Urheberrecht, vorgeschlagen.
Klare Haftungsregelungen müssen auch für Suchmaschinenanbieter gelten. Sie sind ebenso Zugangsdienstleister, die selbst keine Inhalte produzieren.
Im Übrigen dürfen aus unserer Sicht auch Blog- und Forenbetreiber nur in dem Maß haftbar gemacht werden, als ihnen eine Entfernung rechtswidriger Inhalte zumutbar und technisch möglich ist. Auch sie bieten letztendlich eine Plattform für fremde Meinungen an. Wenn Blog- oder Forenbetreiber genötigt werden, jede Sekunde die Beiträge auf ihren Seiten auf mögliche rechtswidrige Inhalte zu prüfen, wird damit eine Szene kaputtgemacht, die für Vielfalt in der öffentlichen Debatte sorgt und eine Alternative zum Mainstream-Journalismus darstellt. Unzumutbare inhaltliche Kontrollen bedrohen hier die Meinungsvielfalt, die das Netz ermöglicht!
Da der Gesetzgeber die Haftungsregeln aus dem vormaligen Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) identisch übernommen hat, wurde es versäumt, eine Antwort auf die drängenden aktuellen Probleme im Rahmen der Störerhaftung im Internet zu finden. Mangels eindeutiger rechtlicher Vorschriften entscheiden höchste und gleichrangige Gerichte nach wie vor uneinheitlich. Dies hat zu einer starken Verunsicherung bei Anbietern von Telemediendiensten und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Hier ist dringend eine moderne und klare gesetzliche Regelung notwendig.
Auch sollen für Betreiber von Suchmaschinen proaktive Überwachungspflichten eindeutig ausgeschlossen werden. Zudem muss hinsichtlich der Haftung von Nutzern eine eindeutige Regelung verankert werden, die klarstellt, wer wann und unter welchen Voraussetzungen für was haftet.
Ferner sollte die Haftungsprivilegierung des TMG im Sinne der Internetwirtschaft eindeutig auch auf den Unterlassungsanspruch ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte eine eindeutige Regelung zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks verankert werden.
Es muß vorrangiges Ziel sein, die rechtliche Gesamtsituation inkl. des Haftungsmodells des Telemediengesetzes so zu reformieren, dass eindeutige und verständliche Rechtsgrundlagen für alle Arten von Providern vor allem hinsichtlich der Haftung für von Nutzer generierten Inhalten (Foren, Gästebücher etc.) geschaffen werden. Die Umgehung des zu schaffenden Haftungsmodells muß dabei ausgeschlossen werden (z.B. Ausschluß der Mitstörerhaftung).
Mit dem Telemediengesetz vom 27. Februar 2009 ist gegenüber dem Teledienstgesetz von 2001 eine Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen worden. Geschäftsmäßig bedeutet „in der Regel gegen Entgelt”. Damit wurde eine bessere Abgrenzung zu rein privaten Inhalten im Internet möglich.
Um zu verhindern, dass dennoch Anbieter falsche Kennzeichnungen verwenden werden und der Verwender damit Gefahr läuft eine Ordnungswidrigkeit und (zu meist schlimmer, weil kostspieliger) einen Wettbewerbverstoß (mit kostspieligen Abmahnungen) zu begehen, hat die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagiert und einen ausführlichen Leitfaden „Impressumspflicht“ zur Verfügung gestellt.
Da die Piratenpartei für die Regelung von Impressumspflichten keine Position ausformuliert hat, können wir keine konkreten Änderungen versprechen – aber Sie können sicher sein, dass in der Piratenpartei Menschen sind, die das Internet verstanden haben und dass wir uns grundsätzlich für Chancengleichheit und eine Stärkung der lokalen Internetwirtschaft einsetzen.
Diese Möglichkeit erlischt auch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. Ob darüber hinausgehender Handlungsbedarf besteht, wird in der nächsten Wahlperiode zu prüfen sein.
Wir gehen davon aus, dass wir Internetkostenfallen damit die Grundlage entzogen haben, weil sie wirtschaftlich unattraktiv geworden sein dürften. Wir werden das Problem aber weiter beobachten und dann ggf. weitere gesetzgeberische Maßnahmen wie das Erfordernis einer gesonderten Bestätigung prüfen.
Unabhängig davon stehen wir für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentralen und ihres Bundesverbandes, zu deren Aufgaben es gehört, unseriöse Anbieter mit Hilfe von Abmahnungen und Unterlassungsklagen vom Markt zu drängen und den zu Unrecht erzielten Gewinn abzuschöpfen.
Wir Grünen halten eine Pflicht zur Email-Bestätigung im Internet für sinnvoll. Die im Internet geschlossenen Verträge müssen mit den wesentlichen Vertragsbedingungen aufgelistet werden. Der Verbraucher darf auch nicht haften, wenn Manipulation oder Sicherheitslücken von Seiten öffentlich bekannt werden. Vorgaben für die grafische Gestaltung von Webseiten können hier auch helfen, so dass anfallende Kosten im Kleingedruckten nicht überlesen werden.
Wir Grünen fordern auch die Möglichkeit zur Sammelklage, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich als Gruppenkläger vor Gericht zusammenschließen und ihr gutes Recht schnell und einfach durchsetzen können. So kann den „Abo-fallen-stellern“ besser das Handwerk gelegt werden.
Soweit Verträge für „Abofallen” per Internet angebahnt werden, sind diese wegen Verstoßes gegen AGB-Recht zumeist rechtlich unwirksam.
Hierüber sollte der Verbraucher vermehrt aufgeklärt werden. Auch ist zu prüfen, ob Rechtsanwaltskosten, die bei der Beratung des zu unrecht zur Zahlung aufgeforderten Verbrauchers anfallen, im Rahmen einer Schadensersatzpflicht vom Anbieter der Abofalle zu ersetzen sind. Das damit verbundene erhöhte Kostenrisiko macht Abofallen weniger attraktiv.
Eventuell kann auch das Wettbewerbsrecht zur Lösung beitragen. Eine ausführliche Auseinandersetzung zu diesem Thema hat parteiintern jedoch noch nicht stattgefunden.
Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine „Kulturflatrate“ deshalb ab.
Eine solches Modell, bei dem durch eine pauschale Abgabe auf Internetanschlüsse sämtliche Vervielfältigungen geschützter Werke aus dem Internet abgegolten sind, führt zu einer faktischen Legalisierung aller heute rechtswidrigen Internetangebote (insb. in sog. "Tauschbörsen") und damit im Ergebnis zu einer vollständigen Entwertung des Urheberrechts im Onlinebereich. Im Hinblick darauf, dass digitale Kopien im Internet nicht mehr kontrollierbar sind und ohne Qualitätsverlust beliebig weiterverbreitet werden können, käme dies einer Enteignung der Rechteinhaber gleich. Die Entwicklung neuer Vertriebsformen im Internet (z. B. legale Downloadangebote) wäre kaum noch möglich.
Auch und gerade im Internet muss es deshalb bei dem Grundsatz bleiben, dass die Rechteinhaber aufgrund ihrer urheberrechtlichen Befugnisse darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden. Eine zustimmungsfreie Nutzung ist nur in den engen Grenzen der sog. Privatkopie zulässig.
Für uns ist ein weiteres Argument ganz zentral. Trotz mancher neuen Geschäftsmodelle hat sich die weitgehend prekäre Lebenssituation vieler Urheber dramatisch verschlechtert. Diejenigen in der Netz-Community haben unrecht, wenn sie die totale Netzfreiheit propagieren. Eine Kreativwirtschaft, bei der Kreativität nicht angemessen vergütet wird, kann sich nicht entwickeln.
Wir werden einen Mentalitätswandel nur schwer über Strafandrohung und Aufklärung hinbekommen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass im allgemeinen Rechtsempfinden demnächst das illegale Herunterladen mit einem Handtaschenraub gleichgesetzt wird. Daher ist die Forderung nach einer Kulturflatrate dringend notwendig.
Das Gutachten hat deutlich gemacht, dass eine Kulturflatrate für das Internet nach nationalem und europäischem Recht machbar ist. Das Modell könnte beinhalten, dass per staatlicher Lizenz Verträge mit Internet-Providern geschlossen werden, die je nach Datenmenge preislich gestaffelt den legalen digitalen Download möglich machen. Diese Einnahmen könnten mittels einer Verwertungsgesellschaft für das Internet direkt an die Produzenten kreativer Inhalte fließen. Neben dem Vorteil zusätzlicher Einnahmen für die Kreativen böte eine Kulturflatrate auch die Chance, NutzerInnen von Tauschbörsen zu entkriminalisieren, Ermittlungsbehörden und Gerichte zu entlasten und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses massiv zu verbessern. Auch wäre die Unterhaltungsindustrie von der Last befreit, ihre eigenen Konsumenten zu verfolgen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind fest entschlossen, neue Wege zu gehen, um KünstlerInnen für die Bereitstellung ihrer Werke im Internet zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.
Wir sehen das Problem der Vergütung vorrangig in der Notwendigkeit eines Wandels der Geschäftsmodelle der Verwertungsindustrie begründet. Mit dem Internet und anderen Techniken neuer Medien haben „Kulturarbeiter” erstmals die Kontrolle über ihre eigenen Produktionsmittel. Die Krise ist also nicht eine der Urheber sondern eine der Verwertungsindustrie.
Eine staatliche Kompensation dieser Industrie lässt sich in unseren Augen vor der Gesellschaft nicht rechtfertigen. Unsere bisherige Beschäftigung mit diesem Thema lässt uns zu dem begründeten Urteil kommen, dass Urheber auch ohne Kulturflatrate ihre Werke mit marktwirtschaftlichen Mitteln erfolgreich verwerten werden können.
Die Haltung der Konzerne, die den Urhebern zurufen „wir wollen ein stärkeres Urheberrecht um euch zu schützen” ist verlogen und scheinheilig. Die denken nur an ihren eigenen Geldbeutel und werden auch versuchen, sich von einer Kulturflatrate den Löwenanteil zu sichern. Das Pauschalabgabensystem besteht allerdings momentan nun einmal und auch die Piratenpartei wird es nicht sofort beliebig umkrempeln können. Daher sind wir aber auch gesprächsbereit bezüglich „Kulturflatrate”. Wir gestalten eine solche natürlich gerne mit, sollte sie kommen. Wir können uns sehr viele Verbesserungen an dem aktuell sehr intransparenten und auch von vielen Künstlern kritisierten System der Verwertungsgesellschaften vorstellen. Diese Änderungen sollten einen möglichst fairen Ausgleich zwischen Urheber und Konsument ermöglichen unter Minimierung der Beiteiligung der derzeitigen Rechteindustrie und eines bürokratischen Wasserkopfs der Verwertungsgesellschaften.
Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Vor allem in Bezug auf Online-Nutzungen muss die grenzüberschreitende Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert und eine Fragmentierung der Repertoires verhindert werden. Die FDP setzt sich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts ein.
Der Bundestag hat der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode zu wichtigen urheberrechtlichen Themen Prüfungsaufträge erteilt (sog. "Dritter Korb"). Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses in der nächsten Legislaturperiode zügig ausgewertet und auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden. Der Forderung nach Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verlage steht die FDP aufgeschlossen gegenüber.
Von Wissenschaftlern wird seit geraumer Zeit ein „Open Access”, das Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit Unterstützung öffentlicher Mittel produzierten Wissens gefordert. Eine kleine Lösung für öffentliche Leseplätze wurde gefunden. Für die Zukunft geht es darum, wie wir kostenlose Bildung mit den legitimen Ansprüchen der Urheber wissenschaftlicher Ergebnisse in einen für beide Seiten akzeptierbaren Ausgleich bringen können.
Bei allen Bemühungen um die Verbesserung des normativen Schutzes, ist nicht zu übersehen, dass Inhalte und Urheberrechte im www von den Nutzerinnen und Nutzer nicht de lege lata geachtet und honoriert werden. Deshalb muss einerseits das Bewusstsein geändert werden und andererseits gilt es wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse an verändertes Konsumverhalten anzupassen.
Wir wollen, dass die Regelung für geschlossene Benutzergruppen im Bereich Forschung und Lehre, die es erlaubt Teile von Werken in Intranets und für E-learning zugänglich zu machen, entfristet wird.
Außerdem fordern wir, dass alle öffentlich zugänglichen Bildungseinrichtungen elektronische Leseplätze anbieten können. Die Beschränkung, dass pro Exemplar nur ein Leseplatz zur Verfügung steht, sollte gestrichen oder zumindest in eine realitätsnahe Regelung (z.B. pro Exemplar zehn Leseplätze) umgewandelt werden.
Im Filmbereich muss es ein starkes Widerrufsrecht bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten geben. Allerdings soll weiterhin das Widerrufsrecht nicht möglich sein, wenn es „wider Treu und Glauben“ ausgeübt wird (§ 31a UrhG).
Wir sprechen uns auch gegen eine Verlängerung der Schutzfristen aus und haben dies auch im Europaparlament deutlich gemacht. Die vor kurzem beschlossenen Verlängerungen der Schutzfristen wurden entgegen der Meinung sämtlicher wissenschaftlicher Stimmen durchgesetzt.
In Deutschland ist die private Vervielfältigung zwar erlaubt, kann aber derzeit nicht umfassend gegen technische Schutzmaßnahmen durchgesetzt werden. Im digitalen Umfeld begehen private Endnutzerinnen und -nutzer oft unbewusst Urheberrechtsverletzungen. Diese Grenzüberschreitungen auch dann zu kriminalisieren, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen, ist der Akzeptanz des Urheberrechts abträglich.
Auch in der Frage des Schutzes von Urheber- und Leistungsschutzrechten aus geistiger Produktion steht für uns die soziale Absicherung der kreativ Tätigen im Mittelpunkt unserer Politik. Diese geht einer individuellen kreativen Leistung voraus und muss mit den außerordentlichen Möglichkeiten und Chancen digitaler Wissens- und Kulturverbreitung in Einklang gebracht werden. Das Internet bietet Chancen, neue Geschäftsmodelle im Sinne der Nutzer wie auch der Kreativen zu entwickeln. Sie gilt es zu fördern.
Zugleich halten wir es für dringend notwendig, über neue Lösungsansätze zu diskutieren, die einen transparenten und freien Zugang zu Informationen und allen Kulturgütern ermöglichen und den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Vergütung gewährleisten. Das gesellschaftlich bereits diskutierte Konzept der Kulturflatrate ist eine der Möglichkeiten.
Insbesondere muss das Recht auf Privatkopie auch bei kopiergeschützten Werken durchsetzbar sein. Das Verbot der Umgehung von Kopierschutz muss rückgängig gemacht werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Technologie eine Fehlinvestition der Verwertungsindustrie war und nicht funktionierte. Dann sollte sie durch entsprechende von den Lobbyisten der Verwertungsindustrie eingebrachte Gesetze doch durchgesetzt werden.
Da aber die (legale) Möglichkeit besteht, kopiergeschützte digitale Inhalte einfach analog zu kopieren (die sogenannte "analoge Lücke") und eine Kriminalisierung und Gängelung der eigenen Kundschaft nicht funktionieren kann, kommt die Verwertungsindustrie mittlerweile von selber schon wieder davon ab, Kopierschutz zu verwenden und die entsprechenden Gesetze sind mehr als überflüssig geworden.
Die Schutzfristen für das Urheberrecht (Verwertungsrechte) sind deutlich zu lang.
Von staatlichen Stellen erstellte oder bezahlte Werke müssen den Bürgern frei zur Verfügung stehen.
Alternative Nutzungsformen (freie Lizenzen) werden aktuell behindert statt gefördert.
Die Archivierung (z.B. in Bibliotheken), die Verfügbarkeit für spätere Generationen und die Wissensverbreitung allgemein werden aktuell behindert statt gefördert.
Es bleibt abzuwarten, ob die sich abzeichnende Lösung geeignet ist, die Datenverarbeitung in der Wirtschaft für die Betroffenen transparenter auszugestalten. Die FDP setzt sich dafür ein, die Maßnahmen zur Einschränkung des Listenprivilegs binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten zu evaluieren und ggf. fortbestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu eruieren.
Positiv zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die von der SPD durchgesetzte Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Auch die Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden wird deutlich erweitert. Die Hinweis- und Informationspflichten z. B. bei festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut. Die Dokumentationspflichten, wie beispielsweise bei der Datenverarbeitung im Auftrag eines Anderen, werden ausgeweitet. Diese neuen Regelungen werden flankiert durch zusätzliche und erhöhte Bußgelder.
Die ursprünglich geplanten gesetzlichen Regelungen eines Datenschutzaudits sollen zunächst in einem Pilotverfahren erprobt werden.
Zur Sicherstellung der Presse- und Rundfunkfreiheit ist die redaktionelle Tätigkeit von Presse und Rundfunk zu Recht weitgehend von den Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts ausgenommen. Dieses Medienprivileg gilt allerdings nur für die redaktionelle Arbeit. Es gilt nicht für die Erhebung von Daten zu Verwaltungszwecken und unternehmerischer Tätigkeit.
DIE LINKE setzt sich für die Streichung des sogenannten Listenprivilegs ein, nach dem personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke oder Marktforschung genutzt werden können. Modernisierung des Datenschutzes heißt für uns vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wird, dem sie zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen können.
Es geht aber auch darum, Computer angemessen zu bedienen, sie dem neuen Medium entsprechend einzusetzen und zu nutzen. Dazu gehört neben dem notwendigen technischen Wissen auch die Fähigkeit, mit dem Inhaltsangebot des Internets aktiv und selbstbestimmt umgehen zu können.
Der Stellenwert des Internets und der Umgang damit muss ein Teil der Allgemeinbildung in Deutschland werden. Hierfür muss bereits in der frühkindlichen Bildung das Fundament gelegt (in Kitas / Kindergärten, in den Familien selbst) und in den Schulen ausgebaut und vertieft werden. Ein Schulfach „Medienkunde“ sollte daher in den Curricula verankert werden.
Wir wollen, dass der Einzelne sich sicher in der digitalen Welt bewegen kann und lernt, was sich durch die freiwillige Preisgabe persönlicher Daten ergeben kann und in der Lage ist, kritisch mit allen Angeboten umzugehen. Medienkompetenz ist nicht nur die Schlüsselqualifikation in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft, sondern auch ein zu förderndes Bildungsthema.
Für die Förderung von Medienkompetenz sind insbesondere Schulen und Weiterbildungsstätten gefragt; sie müssen den kritischen Umgang mit neuen Kommunikations-, Vernetzungs- und Informationsmöglichkeiten in ihre Inhaltevermittlung einbauen.
Wo dies noch nicht oder noch nicht ausreichend geschieht, muss die Vermittlung von Medienkompetenz, vor allem in Sachen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, vorangetrieben werden. Dafür muss auf die Bundesländer und Gemeinden eingewirkt werden. Auch für das Lehrpersonal muss diese Vermittlung verstärkt zum Bestandteil seiner beruflichen Aus- und Weiterbildung werden.
Medienkompetenz ist heute ein universelles Thema und eine Herausforderung für alle Generationen.
Zum Anderen: Medienkompetenz muss schon in der Schule vermittelt werden. Lehrer müssen in diesem Bereich ausgebildet werden. Das Internet sollte weder als „rechtsfreier Sündenpfuhl” verteufelt werden noch sollte es vergöttert werden. Es ist ein gewaltiger Fortschritt, der in etwa mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Dadurch wurde der damals vorrangig vorherrschende Analphabetismus beseitigt, aber es wurde auch möglich, Hetzschriften oder Pornografie zu veröffentlichen. Trotzdem hat sich doch eine Medienkompetenz bei Printmedien entwickelt. Man darf nicht vergessen, dass Kinder heutzutage mit dem Medium Internet groß werden, während die meisten von uns "Älteren" frühestens als Jugendliche damit in Berührung kamen.
Dokumentation der Bearbeiter der jeweiligen Parteien:
Rechtliche Hinweise:
Dieser Artikel ist eine (nur anders angeordnete) Kopie des Wahlchecks von Telemedicus, für deren freundliche Genehmigung wir danken. Gemäß der Creative Commons Lizenz des Originartikels steht auch unser Artikel (abweichend vom restlichen Kontent auf 3DCenter) unter derselben Lizenz. Die Antworten auf die Fragen selber unterliegen allerdings dem Urheberrecht der jeweiligen Parteien.