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Hardware- und Nachrichten-Links des 7./8. Juni 2014

Laut Golem hat der Bundesgerichtshof ein interessantes Urteil zur Urheberrechts-Störerhaftung gefällt: Sobald man glaubhaft machen kann, daß andere (volljährige) Personen Zugang zum eigenen Internet-Anschluß hatten bzw. der Anschluß nicht ausreichend gegen Mißbrauch durch Unbekannte abgesichtert war (sprich, unverschlüsseltes WLAN oder WLAN mit allgemein bekanntem Passwort), läßt sich die Störerhaftung nicht mehr auf den Anschlußinhaber anwenden. Im Prinzip gilt die Störerhaftung damit nur, wenn klar ist, daß keine anderen volljährigen Personen Zugang zum Internetanschluß haben und damit allein der Anschlußinhaber als "Missetäter" in Frage kommen kann. Dies gibt eigentlich einen indirekten Hinweis darauf, wie man das Greifen der Störerhaftung generell verhindern kann: Schlicht mittels eines Internet-Anschlusses, welcher mehreren volljährigen Personen dient, ob nun im Sinne einer Wohngemeinschaft oder aber als freies WLAN realisiert.

Auch für Firmen, Behörden oder Organisationen, welche ein freies (oder zumindest anonym nutzbares) WLAN zur Verfügung stellen wollen, bedeutet dieses Gerichtsurteil Rechtssicherheit vor der Störerhaftung. Dabei sieht es nach diesem Urteil schon fast wieder zu einfach aus, der Störerhaftung zu entkommen – andererseits handelt es sich um ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welches nicht so einfach umzustossen sein wird. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtspraxis im Fall der Störerhaftung weiterhin entwickelt. In der Rechtspraxis lassen sich in Einzelfällen sicherlich Umstände konstruieren, nach welchen unklar ist, ob jenes BGH-Urteil zur Anwendung kommen kann – und dann müsste man sich wieder durch alle Instanzen klagen, um die Anwendbarkeit jenes BGH-Urteils für seinen persönlichen Einzelfall sicherzustellen. Erst wenn dies ein paar Mal funktioniert hat und dann die ganzen Amtsgerichts es begriffen haben, wird sich wirklich Rechtssicherheit im Punkt der Störerhaftung einstellen.

Nochmals Golem berichten über die "bahnbrechende" Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach das Lesen von Online-Artikeln keinen Urheberrechtsverstoß begründet. Die eigentlich unsinnige Argumentation – schließlich gilt das Internet als "öffentlicher Raum", das Herausgeben einer öffentlich einsehbaren Internet-Publikation ist demnach wie das Verteilen von Gratis-Magazinen – wurde auf Basis der Behauptung geführt, die temporäre Kopie einer Internet-Seite im Arbeitsspeicher eines Computers sei eine urheberrechtlich relevante Kopie und könne daher mit Urheberrechtsabgaben belegt werden. Wie allerdings in ähnlichen Fällen schon geschehen, werden Arbeitsspeicher- und Cache-Kopien mittlerweile durchgehend als durch die vorhandene Technik notwendige und nur temporär angefertigte "Nutzungs-Kopien" angesehen, welche damit eben nicht unter das Urheberrecht fallen. Wie auch in anderen ähnlichen Fällen hat es trotzdem fünf Jahre gedauert, ehe höchstrichterlich diese eigentlich auf der Hand liegende Tatsache nunmehr endgültig geklärt werden konnte.

Wie Golem und Heise in drei Meldungen (No.1, No.2 & No.3) ausführen, zieht YouTube die Bedingungen für unabhängige Musik-Labels maßgeblich an: Wer nicht einen der neuen und ausgesprochen niedrig dotierten Standard-Verträge unterschreibt, riskiert die YouTube-Sperrung innerhalb von zwei Monaten. Das ganze ist ein wunderbares Beispiel über die Ausnutzung von zu viel Marktmacht in derselben Hand – ein im wirklichen Konkurrenzkampf stehendes Unternehmen könnte sich eine solch harsche Vorgehensweise niemals erlauben. Zwar werden angesichts dieses Falls wieder ein paar Politiker nach einer Regulierung von YouTube-Mutter Google rufen, da es derzeit in der EU augenscheinlich opportun ist, gegen Google zu sein – wirklich etwas passieren dürfte jedoch leider nichts. Im schlimmsten Fall wird es irgendwann einmal einen Anti-Google-Prozeß geben, welcher sich ähnlich wie seinerzeit der Anti-Microsoft-Prozeß mit dem vorliegenden Monopolmißbrauch beschäftigt, lange Zeit nachdem das beschuldigte Unternehmen längst die (reichlichen) Pfründe seines Vorgehens eingesackt hat und die Marktsituation inzwischen eine völlig andere geworden ist.