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Hardware- und Nachrichten-Links des 7./8. April 2014

HT4U vermelden eine neue LowCost-Grafikkarten seitens AMD: Die Radeon R5 230 ist für absolute Billig-Bedürfnisse gedacht und basiert dafür auch nur auf dem RV910/Caicos-Chip der Radeon HD 6400 Serie mit nur 160 VLIW Shader-Einheiten samt 64 Bit DDR Speicherinterface. Auf 625 MHz Chiptakt ergibt sich ein perfektes Rebranding der seinerzeitigen Radeon HD 6450 – welche interessanterweise selbst noch im Handel erhältlich ist. Nach Performance sollte man bei dieser Ansetzung natürlich besser nicht fragen (Perf.Index ~30%), die Karte taugt faktisch nur zum Ersatz in Fällen, wo keinerlei 3D-Performance erforderlich ist, da selbst die integrierten Grafiklösungen heutiger AMD-APUs schneller sind als jene Radeon R5 230. Interessant ist, daß solcherart Grafikkarten noch so weit nachgefragt werden, daß AMD einen Anlaß zur Neuauflage jener Radeon HD 6450 sieht – normalerweise dachte man, daß sich das LowCost-Segment mit dem Aufkommen (relativ) leistungsstarker integrierter Grafiklösungen in den heutigen Prozessoren komplett erledigt hätte.

Der Heise Newsticker berichtet über die Vorstellung von Qualcomms nächster SoC-Generation in Form der Snapdragon 808 und 810 Prozessoren, welche acht ARM v8 basierte Kerne mit 64-Bit, teilweise DDR4-Support und in der 20nm-Fertigung mit sich bringen. Hierbei setzte Qualcomm allerdings nicht auf die eigene Krait-Architektur, welche eine ARM-Abwandlung mit wesentlich mehr Leistungsfähigkeit darstellt, sondern setzte mit ARM Cortex A57 & A53 nur Standardware an – wahrscheinlich weil die Weiterentwicklung der Krait-Architektur einfach noch etwas länger dauert. Interessant ist die 20nm-Fertigung (wahrscheinlich bei TSMC), damit sind diese SoCs erst das zweite Chipprojekt neben Apples A8-Prozessor, welches jene neue Fertigung nutzt. Nachdem der Apple A8 jedoch voraussichtlich auch nicht vor dem Herbst 2014 in kaufbaren Geräten zu finden sein wird, zieht sich die Sache bei Qualcomms 20nm-SoCs noch länger hin: Muster gibt es zwar schon im dritten Quartal 2014, kaufbare Geräte werden aber erst im ersten Halbjahr 2015 erwartet. Dies sieht nicht unbedingt danach aus, als würde TSMCs 20nm-Fertigung all zu bald jene Kapazitäten erreichen, welche für zwei entsprechende 20nm Grafikchip-Serien von AMD und nVidia Bedingung wären.

Die vom Europäischen Gerichtshof gefällte Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung ist sicherlich ein freudiges Ereignis – allerdings wetzen im Hintergrund die Scharfmacher schon wieder die Messer und werden es sicherlich bei der nächsten besten Gelegenheit erneut probieren. Bedenklich ist da alleine schon, wenn Verfechter der Vorratsdatenspeicherung in dem EuGH-Urteil "grünes Licht für die verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung" sehen wollen – so gesehen ist die Kuh noch lange nicht vom Eis, sondern sind in Zukunft weitere Streitigkeiten zum Thema inklusive entsprechender Gesetzesvorhaben zu erwarten. Ausreichend Schlupflöcher und "Gestaltungsspielraum" hat das EuGH-Urteil sicherlich gelassen: Beispielsweise ist mit einiger Sicherheit nun eine QuickFreeze-Maßnahme zu erwarten, wo also auf Zuruf der Ermittlungsbehörden im konkreten Fall auf Vorrat gespeichert wird. Auch mit diesem Instrument läßt sich natürlich Schindluder treiben – ganz besonders, wenn die Anforderungen hierfür niedrig gesetzt werden und keine effektive Kontrolle stattfindet. Die Provider werden zudem auch für QuickFreeze eine komplette Speicher-Architektur bereithalten müssen – und natürlich ermöglicht auch QuickFreeze dann die massenhafte Datenspeicherung vieler Bürger aufgrund eines Anfangsverdachts gegen einzelne Bürger.

Hier liegt eine wichtige Crux aus dem EuGH-Urteil verborgen: Das Problem der EU-Richter bezog sich primär darauf, daß diese massenhafte Datenspeicherung von Normalbürgern dauerhaft stattfinden sollte. Mit dem Fall, daß jene anlaßbezogen – sprich, im Rahmen von Strafermittlungen – stattfindet, haben die EU-Richter offenbar keine Probleme. Es bleibt aber dabei, daß hierbei massenhaft Daten von Unbeteiligten erfasst werden – egal ob man es dauerhaft mittels der Vorratsdatenspeicherung oder fallbezogen mittels QuickFreeze löst. Dabei wird gern in der Diskussion über das Thema vergessen, daß es sich hierbei nicht um das legale Abhören von identifizierten Verdächtigen handelt, dafür gibt es eigene gesetzliche Regelungen. Es handelt sich hierbei vielmehr immer nur um das Abhören einer ganze Masse von Personen (mit dementsprechendem Datenberg) auf den reinen Verdacht hin, es könnte sich daraus mal ein Fall gegen einzelne Personen entwickeln.

Golem notieren eine interessante Anekdote im Zusammenhang mit dem Support-Ende von Windows XP: Danach fordert ein US-Jurist, ausgelaufene Software-Produkt mittels einer Gesetzesänderung ähnlich wie ein Hardware-Produkt zu behandeln, wo natürlich auch fremde Firmen Support liefern können. Im Fall eines Betriebssystems würde dies allerdings wohl auch Zugang zum Quellcode bedeuten, was nun nicht gerade im Sinne Microsofts sein wird. Die Gegen-Idee wäre sowieso, Microsoft angesichts der Bedeutung von Windows XP und auch angesichts der Rolle von Microsoft als faktischem Monopolist für PC-Betriebssystemen so etwas wie eine Supporteinstellung generell zu untersagen. Es läuft einfach viel zu viel an wichtigen PCs noch unter Windows XP, dies kann man somit als Aufgabe von "nationaler Bedeutung" ansehen – und unter diesem Vorzeichen sind die Rechte von Microsoft, den Lebenszyklus eines Produkts beenden zu wollen, dann nur noch zweitrangig. Das ganze sind natürlich eher nur theoretische Überlegungen, in der heutigen Zeit wird sich kein Politiker mit so einem Schwergewicht wie Microsoft unnötigerweise anlegen wollen.