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Hardware- und Nachrichten-Links des 6./7. August 2016

Videocardz zeigen erste Performance-Werte zur Radeon RX 460, welche am Montag (wahrscheinlich um 15 Uhr deutscher Zeit) antreten wird. Jene Werte stammen wohl aus dem RX470-Test seitens PurePC, sind in selbigem nun aber nicht mehr zu finden, da wohl aus Versehen zu früh veröffentlicht. Damit liegen aber nicht nur ein paar einzelne Benchmarks vor, sondern sogar ein komplettes Benchmark-Set – wenigstens von der benutzten Gigabyte Radeon RX 460 WindForce 2X. Von deren Taktraten-Angabe her scheint es sich nicht um eine Werksübertakung zu handeln, andererseits sind nominelle Taktraten heutzutage Schall und Rauch und wäre es viel wichtiger zu wissen, welches Power-Target Gigabyte (abweichend vom AMD-Standard) gesetzt hat. Damit ist die in diesem Test erreichte Performance unter das Vorzeichen einer gewissen Unsicherheit zu stellen, welche sich aber mit dem kommenden Launch und dann dem Vorliegen weiterer Benchmarks sicherlich noch auflösen lassen wird.

Für den Augenblick erreicht die Gigabyte-Karte unter FullHD ein Performanceplus von +9,2% zur Radeon R7 260X (Perf.Index 200%) bzw. liegt um -27,0% hinter einer Radeon R9 270X (Perf.Index 300%) zurück. Jene Werte passen noch nicht recht zusammen – was aber wohl auch daran liegt, das alle drei genannten AMD-Karten unter heutigen Benchmarks an ihren nur 2 GB Speicher hängen und demzufolge manchmal die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Grafikchips nicht wirklich in Performance umsetzen können. Die Radeon RX 460 wird wohl nur mit 4 GB Speicher sinnvoll zu betrachten sein – unterhalb dessen müsste man in den Performance-Messungen regelrecht extra Einstellung fahren, welche einen bewußt niedrigen Speicherverbrauch generieren. Die Zeit von 2-GB-Grafikkarten läuft wohl definitiv ab, selbst im Mainstream-Segment sind inzwischen 4 GB die Empfehlung und ist gerade von 2-GB-Karten eher abzuraten. Genauer werden dies sicherlich noch die wie gesagt am Montag zu erwartenden Launchtests zur Radeon RX 460 beleuchten können.

Netzpolitik berichten über den Vorschlag einer schwedischen Rechtsinhaber-Lobbyorganisation, nach welcher die Betriebssystem-Anbieter zukünftig zur Blockierung von illegalen Downloads (ob nun vermeintlichen oder echten) herangezogen werden sollen. Dabei verweist man sogar auf Lizenzbestimmung seitens Microsoft, welches bereits ähnliches in Bezug auf raubkopierte Spiele ermöglichen können soll – was aber nicht korrekt ausgelegt ist, in jenen Lizenzbestimmungen geht es allein um die Echtheitsprüfung von Microsoft-Software selber, nicht aber von Drittanbieter-Software. Zudem ist das ganze auch nur ein Vorschlag einer einzelnen Lobbyorganisation – im besten Fall ist das ganze also ein Testballon der Rechteinhaber, um die Stimmungslage hierzu zu testen, eher wahrscheinlich handelt es sich jedoch um eine reine Minderheitenmeinung ohne echte Relvanz.

Allerdings darf man durchaus darüber nachdenken, ob so etwas in Zukunft nicht doch machbar wäre – gerade wenn Microsoft sein Windows 10 immer mehr zurammelt und damit in (hoffentlich noch ferner Zukunft) irgendwann einmal die Masse der Anwender all ihre Software nur noch aus dem Windows Store bezieht. Dann könnte Microsoft durchaus die Zügel entsprechend anziehen – wobei schließlich allein durch den Windows Store gewisse Zugangshürden vorhanden sind, welche beispielsweise ein Torrent-Programm oder ein lizenzignorierender Formatumwandler kaum überspringen dürften. Ob Microsoft allerdings für Hollywood wirklich die komplette Drecksarbeit übernimmt, wäre noch etwas zu bezweifeln – zumindest so lange, wie da kein Gegenwert für Microsoft herausspringt. Im Spielebereich dürfte dies jedoch anders sein – hier ist Microsoft ultimativ daran interessiert, mit dem Windows Store als möglichst alleiniger Software-Retailer aufzutreten und wird daher womöglich auch seine Betriebssysteme dahingegend anpassen, die Erwartungen der Spielehersteller an die Verhinderung von Raubkopien zu erfüllen. Mit der zunehmenden Macht, welche Microsoft mittels Windows 10 über die Nutzer erlangt, ist dies zumindest eine denkbare Zukunftsvariante.