21

Hardware- und Nachrichten-Links des 21. August 2013

Auf der Gamescom hat sich der Heise Newsticker von AMD die klare Aussage eingeholt, daß trotz augenscheinlicher Nähe der Architekturen von Xbox One und PS4 nur die Sony-Konsole AMDs hUMA-Feature unterstützen wird – und damit einen weiteren entscheidenden Vorteil vor der Microsoft-Konsole für sich verbuchen kann. Mittels Heterogeneous Uniform Memory Access (hUMA) wird ein unified Speicherzugriff für CPU und GPU geboten, was insbesondere im Texturenmanagment deutliche Performance-Vorteile bietet. Die sowieso von ihrer Rohpower her deutlich vor der Xbox One liegende PS4 hat somit ein weiteres Argument für sich, inzwischen wird sogar innerhalb der Spieleentwickler-Branche inoffiziell von einer "sehr weit" vor der Xbox One liegenden Performance gesprochen. Wie schon öfters an dieser Stelle angesprochen, dürfte der Performance-Unterschied für die Anfangszeit beider Konsolen aber nicht relevant sein, da die Spieleentwickler voraussichtlich erst in ein paar Jahren die Hardware-Reserven der Konsolen auszunutzen beginnen und auch erst dann diese Unterschiede real wirksam werden.

Die Zeit berichtet über eine klare Warnung vor Windows 8.1 samt TPM 2.0 im Behördeneinsatz ab dem Jahr 2015: Ab diesem Zeitpunkt werden die Windows-Hardwareanforderungen ein TPM-Modul der Stufe 2.0 für "zertifizierte Windows-Systeme" vorschreiben, welches augenscheinlich auch bedeutet, daß jenes von Haus aus aktiviert ist. Da jene Technologie aber bisher immer noch nicht so ausgelegt wird, daß der Nutzer darüber die Kontrolle hat und da der Betriebssystem-Hersteller zudem mit Microsoft ein US-Unternehmen ist, sieht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hierbei ein hohes Gefährdungspotential für behördlich genutzte Computer – nicht im Sinne von Viren & Trojanern, sondern im Sinne von Späh- und Manipulationsversuchen seitens ausländischer Mächte. Für die Allgemeinheit ist dies natürlich nur eine eher theoretische Gefahr, aber für behördlich genutzte Computer durchaus real – ab einer gewissen Stufe benötigt man da schlicht Systeme, bei denen keine Spionagegefahr schon mit ab Werk geliefert wird.

In der bisherigen Berichterstattung zu TPM 2.0 war noch nicht ganz klar, ob jenes TPM 2.0 bei Computern des Baujahrs 2015 und später per default aktiviert ist – dies scheint nun zuzutreffen. Der Punkt, ob es nicht eventuell manuell deaktivierbar ist, bleibt allerdings offen, da es eher unwahrscheinlich ist, daß Microsoft dem PC-Käufer die bittere Medizin mit einem einzigen großen Schluck geben will – die bisher angesetzte Salami-Taktik hat sich in dieser Frage absolut bewährt. Alternativ steht natürlich immer noch die Möglichkeit zur Verfügung, Computer ohne Windows-Logo zu erwerben: Und wenn die Do-It-Yourself-Methode auf Basis einfacher Retail-Komponenten für die Bundesregierung zu sehr nach "klein-klein" aussieht, dann kann man immer noch mit einer Ausschreibung an die PC-Hersteller herantreten und den Punkt "ohne TPM 2.0" dabei klar definieren. Wer wirklich will, wird auch im Jahr 2015 noch Computer ohne TPM erwerben können – wobei der Hinweis des BSI trotzdem nützlich ist, ansonsten würde dies an den meisten Computerkäufern leider glatt vorbeigehen.

Shortcuts: Bei Legit Reviews hat man sich eine AMD-Stellungnahme zu DirectX 11.2 auf der Radeon HD 7000 Serie eingeholt – welche erwartungsgemäß dahingehend lautet, daß AMD einen entsprechenden Treiber zeitnah zum Release von Windows 8.1 im Oktober herausbringen wird. TweakPC vermelden das erste Mainboard mit Thunderbolt-2-Port, obwohl erste Hardware gemäß dieses Standards eigentlich erst für Anfang 2014 erwartet wurde. Interessant dürfte es werden, wenn Thunderbolt 2 in Notebooks verbaut wird – dann würden sich richtig leistungsfähige externe Grafikkarten daran anschließen lassen. Der Spiegel beschreibt die Möglichkeiten, US-Serien über legale US-Streamingdienste wie Hulu und Netflix auch in Deutschland anzusehen. Angesichts der dafür notwendigen Anstrengungen und des Punktes, daß man sich (trotz Bezahlung) letztlich doch wieder nicht auf gänzlich legalem Territorium bewegt, kann natürlich durchaus die Frage gestellt werden, ob jemand Bezahlung verdient, welcher kein zufriedenstellendes Angebot zur Verfügung stellt und dem zahlenden Kunden am Ende noch mit juristischer Paragraphenreiterei kommt.