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Hardware- und Nachrichten-Links des 12./13. Oktober 2013

Über das Wochenende hat sich an der Preisfront zu den neuen AMD-Grafikkarten insofern etwas getan, als daß nun langsam sichtbar wird, in welche Richtung die Preise von Radeon R7 250 & 260X, R9 270X & 280X wirklich gehen. Teilweise sind die besten Angebote noch nicht lieferbar oder halt schon wieder ausverkauft, aber man kann das damit vorgegebene Preisniveau durchaus für die nächste Woche als lieferbaren Standard annehmen. Danach gibt es die Radeon R7 250 schon ab 76 Euro und damit leicht unterhalb unserer Annahme eines Euro-Preises von 80-90 Euro (eine offizielle AMD-Preisvorgabe hat die Karte nicht, der US-Listenpreis liegt bei 89 Dollar). Die Radeon R7 260X schlägt ihre offizielle AMD-Preisvorgabe von 130 Euro schon wenige Tage nach Marktstart mit Straßenpreisen ab 121 Euro – was eine interessante Entwicklung darstellt, da AMDs Preisvorgabe bei dieser Karte einfach zu hoch ist und jene schnellstmöglich in Richtung knapp über 100 Euro gehen sollte.

Die Radeon R7 270X geht mit einem Bestpreis von 169 Euro nun langsam in Richtung der AMD-Preisvorgabe von 165 Euro, nachdem direkt nach Marktstart es eher so aussah, als würde die Karte bei rund 180 Euro verweilen wollen. Zu diesem Preis ist schlecht Kirschen essen mit dieser Karte, denn die Kontrahenten Radeon HD 7870 "Boost Edition" und GeForce GTX 660 Ti kosten weiterhin in Richtung 180 Euro. Und letztlich gibt es für die Radeon R7 280X nunmehr sogar schon einen ersten Straßenpreis von 249 Euro, was exakt AMDs offizieller Preisvorgabe entspricht – andere Straßenpreise sind davon dann auch nicht mehr weit entfernt. Speziell bei der Radeon R9 280X ist dies natürlich deutlich günstiger als nVidias Gegenangebot in Form der GeForce GTX 770, welche auch jetzt noch für nicht unter 319 Euro (!) erhältlich ist. In der Summe werden bei den beiden größeren Grafikkarten letztlich AMDs Preisvorgaben erreicht werden, während die kleineren Karten (nicht unüblich) diese offiziellen Preisvorgaben am Ende sogar schlagen.

Netzpolitik und Internet-Law berichten über ein aufsehenerrengenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welches sich gegen anonyme Forenpostings richtet. Danach wurde der Betreiber eines Newsportals in Estlands zu Schadensersatz für die anonymen Kommentare eines Nutzers verurteilt – wobei zu beachten wäre, daß die angemängelten Nutzerkommentare vom Forenbetreiber zügig entfernt wurden. Der eigentliche Punkt des Streits ist also nicht, ob und wie der Forenbetreiber eingreifen muß – sondern, ob jener trotz schnellem Eingreifen doch noch schadensersatzpflichtig gegenüber mit den angemängelten Forenpostings angegriffenen Personen ist. Der EGMR hat dies nun augenscheinlich bejaht – was eine ziemliche Schande für einen Gerichtshof ist, der den Terminus "Menschenrechte" in seinem Namen führt.

Denn Beleidigungen und dadurch ausgelöster Schadensersatz sind wohl allerhöchstens ein Randthema von "Menschenrechten" – das Recht auf freie Kommunikation, das Recht auf unzensierte Meinungsausübung sind es dagegen viel mehr. Leider hat sich das EGMR im konkreten Fall nicht mit Seiteneffekten seines Urteils beschäftigt, sondern allein mit der Frage, ob die Höhe der von einem estischen Gericht verhängten Geldstrafe nun die Menschenrechte der Forums-Betreiber verletzt. Aus dieser Richtung heraus ist natürlich vieles machbar – relevant für den Fall sind aber nicht nur die Menschenrechte des Forums-Betreibers, sondern natürlich in erster Linie auch diejenigen der Forums-Nutzer und Internet-Teilnehmer. Jene müssen sich in Estland damit in Zukunft darauf einstellen, daß Foren-Betreiber keine anonymen Postings mehr zulassen, semi-anonyme Foren-Registrierungen verhindern oder am besten gleich ganz auf jegliche unmoderierte Nutzerkommentare verzichten.

Wie ein Menschenrechts-Gerichtshof ein Urteil für einen eigentlich unbedeutenden Einzelfall fällen kann, welches in seinen Urteilsauswirkungen den Menschenrechten (sowie natürlich auch EU-Recht) so diametral entgegensteht, dürfen die Richter gern einmal erklären. Zum Glück ist das Urteil nur auf den Einzelfall anwendbar, so daß jetzt keine echten Auswirkungen außerhalb Estlands zu befürchten sind – und selbst da sind nicht alle Messen gelesen, liegt laut Internet-Law im eigentlichen eine Falschauslegung von EU-Recht vor, die eigentlich automatisch zugunsten des Foren-Betreibers hätte sprechen müssen. Ein besonderes Vertrauen in die Schutzwirkung eines Menschenrechts-Gerichtshofs läßt sich mit diesem Urteil aber natürlich auch nicht aufbauen.