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Hardware- und Nachrichten-Links des 11./12. März 2017

WCCF Tech haben die neuen, auf DirectX 12 optimierten nVidia-Treiber auf nVidias Versprechen von +15,7% Mehrperformance gegengetestet – mit leider dem Ergebnis, das da nicht viel dran ist. Sicherlich sind 3-5% Mehrperformance nicht von der Hand zu weisen, aber eben dann doch nicht so weltbewegend, wie es +16% gewesen wären – noch dazu, wo das Testset von WCCF Tech mit nur fünf DirectX-12-Titeln eher klein ausfällt, die Allgemeinverbindlichkeit der Ergebnisse also noch nicht einmal sicher ist. Angenommen, jene 3-5% Mehrperformance gelten generell unter DirectX 12, hat dies im Rahmen eines größeren Benchmark-Sets von 20-25 Spieletitel jedoch nur insgesamte Auswirkungen im Rahmen von 1-1,5% – sprich, letztlich doch nichts, was eine generelle Performance-Neubewertung dieser Grafikkarten rechtfertigen würde.

378.66 378.78 Bestwerte
GeForce GTX 980 Ti 100% +4,7% Hitman (2016) mit +12,1%
GeForce GTX 1080 100% +3,2% Hitman (2016) mit +12,8%

Entschieden entgegengetregen werden muß einer Heise-Meldung über die "Schäden" durch "gefälschte" Smartphones – welche sich in Deutschland auf 564 Mill. Euro, in der EU auf 4,2 Mrd. Euro und weltweit auf 45,3 Mrd. Euro summieren sollen. Die Summe selber dürfte vielleicht sogar korrekt sein – deren Auslegung und auch die Begriffswahl sind es nicht: Denn eine "Fälschung" suggeriert den Betrug am Kunden – welcher aber zumeist nicht stattfindet, die allermeisten Käufer solcherart Nachbauten dürften sehr gut wissen, das sie keine originale Ware kaufen. Dies ergibt sich in den allermeisten Fällen direkt am Preis, welcher bei Nachbauten üblicherweise deutlich unterhalb der Preise der jeweiligen Originale liegt. An dieser Stelle liegt dann auch der Grund für die Existenz jener Nachbauten begraben: In den meisten Fällen werden Spitzenmodelle von Apple oder Samsung als Nachbau angeboten – und bei deren Preisen hat nicht jeder das Kleingeld, um sich jene leisten zu können.

Dies führt dann auch gleich zum Grund, wieso in Schwellen- und Entwicklungsländern der Anteil an Nachbauten wesentlich höher liegt als in der westlichen Welt. Denn letztendlich findet hier nichts anderes als ein gewisser Ausgleich statt: Mit den üblichen Gehältern in Schwellen- und Entwicklungsländern kann man sich nun einmal keine 1000-Euro-Telefone leisten – ergo greift man zum Nachbau, wohl wissend, daß dies kein Original ist und daß selbst die Hardware abgespeckt sein dürfte. Aufgrund des dieser Handlung zugrundeliegenden wirtschaftlichen Zwangs gehen vor allem aber auch Apple & Samsung keinerlei Einnahmen verloren – gäbe es diese Nachbauten nicht, würde deren Käufer eben andere Smartphones im Bereich von 100-200 Euro kaufen, aber eben nicht die 1000-Euro-Modelle von Apple & Samsung. Insbesondere am Gesamtmarkt würde dies mehr oder weniger gar nichts ändern – jene wächst durch die Bekämpfung von "Fälschungen" nicht automatisch, ganz besonders wenn die wirtschaftliche Kraft der Bürger nicht ausreichend dafür ist, um mehr dieser (sehr) teure Telefone zu kaufen.

Heise berichten in einem anderen Fall von einer wichtigen Korrektur eines EuGH-Urteils zur IP-Adressen-Speicherung: Jenes ist wohl durch die (offizielle) Übersetzung in Deutschland teilweise etwas verfälscht wiedergegeben worden – denn die EU-Richter gehen sehr wohl davon aus, das auch normalsterbliche Webseiten-Betreiber aus gesammelten IP-Adressen auf die Realpersonen schließen können. Dabei denkt man an den Fall eines Cyberangriffs und der Möglichkeit, dies in jenem Fall den Behörden zu melden – welche ihrerseits aus den IP-Adressen mit ihren Möglichkeiten die Realpersonen ermitteln können. Wirklich solide ist diese Konstruktion allerdings nicht, da es sich hierbei um einen Sonderfall und eben nicht um die Normalität handelt – und zum anderen überaus fraglich ist, ob in diesem Fall der Webseiten-Betreiber die Liste der Realpersonen jemals zu Gesicht bekommen würde (jene verbleibt ziemlich sicher bei den Ermittlungsbehörden).

An unserer seinerzeitigen Einschätzung des Urteils ändert sich allerdings sowieso nichts, denn hierbei wurde jener mögliche Winkelzug bereits vorweggenommen. Viel entscheidender war uns seinerzeit, das der EuGH eine Interessenabwägung zwischen Datenschutz und dem "berechtigten Interesse des Diensteanbieters" gefordert hatte – welche auch jetzt noch gilt. Und gemäß dieser Interessenabwägung und vorbehaltlich eventueller anderer Entscheidungen dürfen Webseiten-Betreiber auch weiterhin die IP-Adressen ihrer Benutzer für einen begrenzten Zeitraum speichern – jener Zeitraum darf nur nicht unendlich sein und vor allem beinhaltet ein "berechtigten Interesse des Diensteanbieters" regulär gesehen keinerlei Möglichkeit zur "Zweitverwertung" dieser Daten, sprich deren Verkauf oder andersweitige wirtschaftliche Nutzung. Anstatt auf die Abschaltung jeglicher Speicherung von IP-Adressen zu drängen (technisch sowieso kaum umsetzbar), sollten Datenschützer jetzt eher genau an dieser Stelle ansetzen – bei jenen Firmen, welche die anfallenden IP-Daten eben nicht nur für ein "berechtigtes Interesse" nutzen.