Netzpolitik

1

Neuer Artikel: Wie die Grafikkarten-Krise beendet werden könnte

Überzogene Straßenpreise für Desktop-Grafikkarten begleiten uns seit über einem Jahr – und sind nunmehr womöglich sogar dabei, den Gaming-Markt nachhaltig zu stören. Eine schnelle Auflösung der Situation erscheint unwahrscheinlich, und selbst das Risiko einer Fortsetzung dieser Situation mit den kommenden 5nm-Grafikkarten über das Jahr 2022 hinweg muß inzwischen ins Auge gefasst werden. Mittels dieses Artikels sollen zwei Maßnahmen zugunsten auf ein Normalmaß zurückgehender Grafikkarten-Preise skizziert werden, welche (anzunehmenderweise) eine größere Chance auf die tatsächliche Auflösung dieser verfahrenen Situation haben.

Dabei geht es nicht nur um das Wohl der Gamer, zu vernünftigen Preisen Gaming-Grafikkarten kaufen zu können. Die Implikation der dauerhaften Preisübertreibungen betrifft letztlich die ganze Industrie rund um das PC-Gaming: Denn zu den derzeit aufgerufenen Grafikkarten-Preisen reduziert sich schlicht das Interesse an diesem Hobby oder sucht sich andere Wege. Ob dies im Rückzug aus dem PC-Gaming oder dem Wechsel auf Spielekonsolen besteht, spielt keine Rolle. Letztlich wird hiermit das PC-Gaming als ganzes unterminiert – und damit auch die Spiele-Entwicklung sowie -Weiterentwicklung hierfür. Für diese wesentlich größere Industrie ist der PC derzeit immer noch eine führende Plattform – was sich jedoch ändern könnte, wenn sich die hohen Grafikkarten-Preise etablieren und nachfolgend immer mehr Nutzer von dieser Plattform abwenden. Auch andere Hardware-Hersteller dürften zudem den Effekt spüren, wenn die PC-Gamer als üblicher Vorantreiber ausfallen ... zum Artikel.

17

Umfrage-Auswertung: DSGVO: Schildbürgerstreich oder Chance auf besseren Datenschutz?

Bei einer Umfrage von Ende Juni ging es um ein netzpolitisches Thema: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche sicherlich nicht wirklich glücklich gestartet ist. Die gestellte Frage zielte allerdings eher auf die langfristige Wirkung bzw. ob jene die kurzfristigen und deutlich sichtbaren Nachteile vielleicht noch einmal ausgleichen kann. Die Meinungen hierzu teilen sich breit auf, wobei mit 40,1% eine einfache Mehrheit das ganze schon jetzt als Totalschaden sieht, welchen auch spätere Verbesserungen nicht mehr werden retten können. Dies ist ein harsches Urteil, getragen allerdings von einem substantiellen Teil der Umfrageteilnehmer, was man demzufolge auch sehr ernst nehmen sollte. Schließlich trägt die DSGVO nunmehr mit dazu bei, das Thema "Datenschutz" bei vielen Bürger eher negativ zu besetzen, was langfristig sicherlich keine guten Auswirkungen hat.

25

Zu den Problemen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Mit ziemlicher Aufmerksamkeit ist die Entscheidung des Rechtsauschusses des EU-Parlaments zugunsten einer neuen EU-Urheberrechtsreform letzten Mittwoch bedacht worden. Dabei handelt es sich natürlich noch nicht um die eigentliche Entscheidung des EU-Parlaments (steht am 4. Juli 2018 an), an welche sich dann Verhandlungen von EU-Parlament mit der EU-Kommission und den Nationalstaaten über die eigentliche hieraus resultierende EU-Direktive sowie nachfolgend deren Umsetzung in nationales Recht anschließen würden/werden. Aber möglicherweise ist dies einer der (kleinen) positiven Effekte der kürzlichen Datenschutz-Grundverordnung, welche lange Zeit in der EU verhandelt wurde und aber erst nach deren entgültiger nationaler Inkraftsetzung ein größeres mediales Echo erfuhr – denselben Auslasssungsfehler will man nun wohl nicht wiederholen. Denn die insgesamt 24 Artikel der neuen EU-Urheberrechtsreform beinhalten zwei Stolpersteine mit potentiell großen Auswirkungen auf die komplette Kultur des Internets in Europa:

  • Artikel 11:   Einführung eines EU-weiten Presse-Leistungsschutzrechts
  • Artikel 13:   Haftbarkeit der Plattform-Betreiber für Urheberrechtsverstöße der Plattform-Nutzer
28

Die Datenschutz-Grundverordnung startet mit reichlich Absurditäten und milliardenschweren Anzeigen gegen Facebook & Google

Reichlich Aufsehen und Ärger gibt es derzeit um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche mit dem 25. Mai in Deutschland nach zweijähriger Karenzzeit gilt. Es gab zwar vorab schon einige Meldungen über Sinn und Widersinn der DSGVO, aber erst jetzt mit der echten Inkraftsetzung kocht das ganze medial hoch und reiben sich viele Betroffene verwundert die Augen darüber, welchen gesetzlichen Regelungen man nun alles entsprechen soll. Dabei haben sich (allerdings nicht untypisch für große Gesetzeswerke) auch reihenweise vermeidbare Fehler und praxisferne Regelungen eingefunden, wurde das ganze handwerklich nicht wirklich gut seitens der Bundesrepublik Deutschland gelöst – mit der Betonung auf den jeweiligen Nationalstaat, denn die zugrundeliegende EU-Verordnung konnte durch jene individuell in nationales Recht übertragen werden. In Österreich beispielsweise gibt es entsprechende Ausnahmen für Privatleute, Handwerker und Freiberufler, welche dort nicht den großen Datenschutz-Aufwand betreiben müssen, welchen die DSGVO in Deutschland dem Normalbürger auferlegt. Aber natürlich ist auch im geschäftlichen Alltag noch reichlich Klärbedarf vorhanden, bei Heise sammelt man bereits für ein diesbezügliches Absurditätenkabinett.

21

Staatstrojaner für den Masseneinsatz soll heimlich durchgepaukt werden

Wie Netzpolitik & Heise ausführen, führt der Überwachungswahn der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD in Deutschland nunmehr dazu, das der eigentlich vom Verfassungsgericht schon vor Jahren weitgehend untersagte Staatstrojaner nunmehr in gröberer Form auch für die Verfolgung alltäglicher Kriminalität durchgeboxt werden soll. Die zum Ende der Woche zu erwartende Bundestagsabstimmung hierzu ist wegen der Fraktionsdisziplin nur noch Formsache, die Zustimmung des Bundesrats ist aufgrund eines verfahrenstechnischen Tricks nicht erforderlich. Wie dies am Verfassungsgericht vorbeizubringen sein soll, hat man sich allerdings augenscheinlich noch keine Gedanken gemacht – dabei sind die seinerzeitigen Vorgaben derart klar gefaßt, das insbesondere die Ausweitung des Straftaten-Katalogs als völlig utopisch erscheint. Denn im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht unter Vorlage des seinerzeitigen Bundestrojaners ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" definiert, welches nur in Fällen, wo "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret und aktuell gefährdet sind, durchbrochen werden darf.

9

Landgericht Hamburg fordert urheberrechtliche Prüfung vor jeder Linksetzung

Es gab im September mal ein EuGH-Urteil, welches sich gegen die Linkfreiheit richtete. Seinerzeit handelte es sich zwar um einen ziemlich klaren Fall (der Linksetzer war sich über die Urheberrechtsverletzung vorab bewußt), aber die Urteilsbegründung bot Anlaß zur Sorge, da selbige eine urheberrechtliche Prüfungspflicht vor Linksetzung vorsah. Genauso konnte man dies seinerzeit jedoch auch als Einzelfall abtun bzw. darauf hoffen, das lokale Gerichte dies dann wieder anders sehen – womit wir nun eines besseren belehrt werden: Denn wie Heise ausführen, hat das Landgericht Hamburg in einem weitaus weniger schweren Fall dieses EuGH-Urteil angewandt und durchgesetzt – und damit auch in Deutschland eine urheberrechtliche Prüfung vor Linksetzung angeregt. Der konkrete Fall ist dabei sehr gut zur Demonstration geeignet, wie weit man dabei übers Ziel hinausgeschossen ist: Der Linksetzer wurde in Haft dafür genommen, das ihm nicht bewußt war, das auf der verlinkten Webseite ein Bild dessen CC-Lizenz nicht exakt eingehalten hatte – sprich, das Bild durfte sogar abgebildet werden, nur waren die in der CC-Lizenz vorgeschriebenen Lizenzangaben nicht vollständig (es fehlte der Hinweis auf die eigene Bearbeitung).

20

Der EuGH zur IP-Adressen-Speicherung durch Webseiten

Wie Heise und Netzpolitik ausführen, hat der Europäische Gerichtshof in der Frage der IP-Adressen-Speicherung durch Webseiten ein hochinteressantes Urteil gefällt. Der Kläger wollte mit seiner Klage erreichen, das die bisher in der Bundesrepublik Deutschland angesetzte Definition einer IP-Adresse als personenbezogene Daten letztlich auch zu einem Verbot von deren Speicherung durch Webseiten führt. Der EuGH stimmte dieser (eigentlich nicht praxistauglichen) Definition zwar zu – verwies aber gleichzeitig auf die aktuelle EU-Datenschutzrichtlinie, welche bezüglich der Speicherung von personenbezogenen Daten zwingend eine Interessenabwägung zwischen Datenschutz und dem "berechtigten Interesse des Diensteanbieters" vorsieht. Jener Punkt der Interessenabwägung fehlt allerdings im bundesdeutschen Telemediengesetzes, welches somit im betreffenden Paragraph ungültig wird – trotz einer Bestätigung auf der eine Seite erweist sich die EuGH-Klage damit auf der anderen Seite als klassischer Pyrrhussieg.

6

NSA & GCHQ umgehen und knacken großflächig Verschlüsselung im Internet

Der Guardian und die New York Times präsentieren die neueste Edward-Snowden-Enthüllung: Die Geheimdienste NSA (USA) und GCHQ (Großbritannien) geben erhebliche Ressourcen dafür aus, um Internet-Verschlüsselung zu umgehen oder zu knacken. Das NSA-Programm "Bullrun" ist dabei finanziell sogar weitaus besser ausgestattet als die Datensammel-Maschine "PRISM", beim GCHQ läuft als britisches Gegenstück das Programm "Edgehill".

15

Umfrage-Auswertung: Gewinnen technische Gegenmaßnahmen gegen PRISM & Tempora an Zuspruch?

Eine Umfrage von Ende Juni ging der hochaktuellen Frage nach, ob technische Gegenmaßnahmen gegenüber PRISM & Tempora an Zuspruch gewonnen haben. Hierbei ergab sich erst einmal, daß schon 16,4% der Umfrage-Teilnehmer entweder eine Verschlüsselung oder ein VPN (Virtual Private Network) nutzen. Immerhin 15,4% planen zudem eine dieser beiden Gegenmaßnahmen zukünftig einzusetzen, weitere 35,0% spielen mit dem Gedanken daran – während 33,2% Verschlüsselung oder VPN nicht einsetzen und daran auch in Zukunft nichts ändern wollen.

1

XKeyscore ist die Suchmaschine zu PRISM & Tempora

Die neueste Enthüllung von Whisteblower Edward Snowden – in Zusammenarbeit mit dem britischen Guardian – ist "XKeyscore", was man grob als Suchmaschine der Überwacher verstehen kann. Ein Hauptdokument zu XKeyscore kann man sich in kompletter Länge bei Documentcloud geben, der Artikel des Guardian bietet zudem noch weitere Folien speziell von der XKeyscore-Suchmaske.

Inhalt abgleichen