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Hardware- und Nachrichten-Links des 4. September 2014

Grafikkarten-Dinosaurier Matrox wird ab sofort für seine neuen (professionellen) Grafikkarten auf AMD-Chips setzen. Obwohl nicht explizit genannt, scheint man hierbei Cape-Verde-Chip einzusetzen, welche AMD früher bei der Radeon HD 7000 Serie verbaute und welche aktuell in der Radeon R7 250E und 250X zum Einsatz kommen – sprich um LowCost-Lösungen, bei welchen Matrox in erster Linie an deren Sparsamkeit und am Rundherum-Sorglos-Paket interessiert sein dürfte. Matrox hat sich bisher mit veralteten Chips aus eigener Entwicklung durchgehangelt, nachdem man kurz nach Anfang des neuen Jahrtausends die Entwicklung wirklich leistungsfähiger Grafikchips auch für den Gamereinsatz eingestellt und sich auf Grafiklösungen für professionelle Einsatzzwecke zurückgezogen hatte. Die neuen Matrox-Grafikkarten mit AMD-Chips folgen dieser Tradition und sind wieder nur für professionelle Einsatzzwecke gedacht, bei welchen Matrox mit seiner PowerDesk-Software für den (extensiven) Multimonitoring-Betrieb durchaus glänzen kann.

Die Preislage zur Radeon R9 285 bleibt nach wie vor mehr als unglücklich: Zwei Tage nach Launch liegt gerade einmal eine Karte (nur um 10 Euro) unterhalb der zum Launch schon existierenden Preislage von 230 Euro, alle anderen Karten kosten nach wie vor ab 230 Euro. Wie sich die Radeon R9 285 damit verkaufen lassen soll, wenn die klar schnellere mit und mehr Speicher ausgestattet Radeon R9 280X nach wie vor ab 220 Euro zu bekommen ist, darf AMD gern seinen Grafikkarten-Partnern erklären – wie eine sinnvolle Neuerscheinung sieht die Radeon R9 285 damit keinesfalls aus. Natürlich gilt einzurechnen, daß sich solche Situationen nicht gerade selten ergeben, wenn alte und neue Generation aufeinandertreffen (der Tonga-Chip der Radeon R9 285 gehört eher zu einer neuen Chip-Generation und ist primär für die kommende Radeon R300 Serie gedacht) und daß sich oftmals erst im Laufe der Zeit die Preislagen derart einpendeln, auf daß die neuen Karten ihre Vorteile zeigen können. Derzeit ist dies bei der Radeon R9 285 jedoch noch nicht der Fall, womit zu der ohnehin schon lauen Kartenbewertung auch noch ein verpatzer Verkaufsstart kommt.

Laut Fudzilla wird sich bei den im kommenden Sommer 2015 zeitgleich antretenden Desktop-Prozessoren der Broadwell- und Skylake-Architekturen die seltsame Situation ergeben, daß die technologisch älteren Broadwell-Modelle die schnelleren Prozessoren stellen werden. Und in der Tat deuten alle jüngeren Intel-Roadmaps darauf hin, daß die normalen Desktop-Prozessoren aus der Skylake-Architektur entnommen werden, während die üblicherweise zwei K-Modelle des Desktop-Segments aus der Broadwell-Architektur kommen. Hier dürfte sich Intel sicherlich keine Blöße geben und letztlich diese Broadwell-Modelle so hoch takten, daß selbige die Skylake-Modelle trotz eventueller Architektur-Vorteile zugunsten von Skylake auf Abstand halten können.

Die große Frage hierbei ist allerdings, wer dies seitens der sowieso mehrheitlich nur an K-Modellen interessierten Hardware-Enthusiasten kaufen soll. Jene werden sich nur höchst ungern mit der "älteren" Broadwell-Architektur abspeisen lassen, wenn schon die Skylake-Architektur im Markt steht. Außerdem darf man annehmen, daß die K-Modelle von Skylake zeitnah nachgereicht werden. Und wenn dem nicht so ist und den Hardware-Enthusiasten dauerhaft die jeweils ältere Architektur vorgesetzt werden soll, dann werden sich viele daran erinnern, wie wenig (ausgehend von einem guten vorhandenen System) Aufrüstdruck derzeit wirklich existiert und Intel eher die kalte Schulter zeigen als bewußt eine ältere Architektur kaufen. So oder so wird sich Intel mit dieser arg seltsamen Launch-Strategie keine Freunde machen.

Internet-Law berichten über einen Gerichtsstreit zur Frage der Sicherheit im Online-Banking. Konkret ging es um den Fall einer seitens der Bankkundin angezweifelten Überweisung über immerhin 18.500 Euro, wofür die Bank aber keinen Schadensersatz mit dem Verweis auf die "absolute Sicherheit" des eingesetzten Smart-TAN-Plus-Verfahrens leisten wollte. Das Gericht folgte dieser Auffassung – was bedeutet, daß ab dieser Sicherheitsstufe nicht mehr die Bank, sondern vielmehr der Bankkunde für etwaige Schäden aus dem Online-Banking haftet. Bisher war es hingegen häufig so, daß bei aktuellem Betriebssystem, Firewall und Virenscanner die Gerichte eher die Banken in der Pflicht sahen, ihre technischen Verfahren sicherer zu machen. Beim Smart-TAN-Plus-Verfahren scheint nunmehr also die Grenze dafür zu liegen, wo die Verantwortung wieder zum Bankkunden übergeht – was wie im konkreten Fall auch bedeutet, daß man selber für etwaige Schäden aufkommen muß.