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Hardware- und Nachrichten-Links des 27./28. Januar 2018

Tom's Hardware thematisieren anhand einer Präsentationsfolie mit AMD-eigenen Grafik-Benchmarks zur Ryzen 5 2400G APU die (mögliche) Gaming-Nutzbarkeit dieser (schon demnächst) kommenden Prozessoren mit integrierter Grafiklösung. Der dabei seitens AMD gezogene Vergleich gegen einen Core i5-8400 von Coffee Lake ist natürlich nicht ganz fair, ist dort doch schließlich nur eine UHD Graphics 630 mit gerade einmal 23 Ausführungseinheiten verbaut, was bei Intel die (derzeit unterste) GT2-Klasse darstellt und weithin nicht als großartig fürs Gaming benutzbare Lösung gilt. Der Performancevorteil von grob dem 2,5fachen, welchen AMD in diesem Vergleich für sich in Anspruch nimmt, trifft diesen glatten Dimensions-Unterschied schon ganz gut – die AMD-Lösung ist rein praktisch Gaming-fähig, die Intel-Lösung nur für regelrecht alte bzw. radikal anspruchslose Spiele nutzbar.

Etwas genauer, was mittels der Raven-Ridge-APUs bezüglich Gaming machbar ist, wird derzeit in unserem Forum dargestellt: Gaming auf der AMD Ryzen 5 2500U APU und ganz frisch Gaming auf der AMD Ryzen 7 2700U APU – beides natürlich mit den Mobile-Varianten von Raven Ridge realisiert. Jenen fehlt noch der Maximalausbau an Shader-Einheiten, der höhere Speichertakt und letztlich auch die real höheren Taktraten der Desktop-Modelle, von welchen man also noch etwas mehr erwarten darf. Dafür gibt es zu den Mobile-Modellen in diesen Foren-Threads schon reichlich YouTube-Videos mit real auf diesen APUs gespielten Spielen – aus welchem man eher schon einmal ein Gefühl für die zu erwartende Performance mitnehmen kann: Auf der Ryzen 7 2700U APU lief FIFA 18 unter 1080p "Medium" leicht unrund bei teilweise nur 17-25 fps, besser war man hier mit 900p "Medium" dran, wo es nur höchst selten unterhalb von 25 fps gab. Bei Doom (2016) waren entweder 720p "High" mit 30-35 fps oder 900p "Low" mit 30-40 fps drin, Wolfenstein II lief unter 720p "Low" mit 35-45 fps und letztlich Project Cars unter 720p "Medium" mit gut 45 fps.

Insofern kann man schon sagen, das Gaming auf 1280x720 mit "Low"- und manchmal auch "Medium"-Bildqualitätssetting auf einer der Raven-Ridge-APUs selbst unter neueren Spielen fast immer möglich sein sollte. Damit ist man nicht mehr Äonen weit weg von einem guten Normalmaß, kann also halbwegs "mitspielen". Die Limits liegen dann bei wirklich fordernden Spieletiteln, welche prinzipiell nicht für die Nutzung mit LowCost-Hardware ersonnen wurden: Ein brandneues Testvideo mit PUBG zeigt unter 1080p selbst auf "VeryLow" und nur 70% interner Renderauflösung zwar üblicherweise 25-30 fps an, kann aber auch bei Nachladerucklern auf nur noch 11 fps absacken. Technisch ist der Titel somit nutzbar, ob es zu größerem Erfolg führt, wäre allerdings speziell unter PUBG zu bezweifeln – gerade da die gezeigten Gameplay-Szenen eher wie ein "Flyby" abliefen, es zu keinerlei Gegnerkontakt kam. Bei eher typischen E-Sports-Titeln (zumeist auf hohe Frameraten und damit geringe Hardware-Anforderungen optimiert) sowie unter Singleplayer-Spielen erscheint Raven Ridge dagegen durchaus einsetzbar, sofern man nur geringe Erwartungen an die Bildqualität hat. Genaueres müssen dann die für den 12. Februar zu erwartenden Tests der Desktop-Ausführungen von Raven Ridge ergeben – bei welchen AMD sich hoffentlich dazu herabläßt, die Presse mal gut mit Testmodellen zu beliefern, auf das genügend Stimmen und Benchmarks für eine solide Bewertung zur Verfügung stehen.

Ganz nebenbei wäre AMD nachträglich noch zu loben ob der gut durchdachten und mitteilungsfreudigen Pressearbeit rund um die CES 2018. AMD hat die Messe genutzt, um richtig viel an zukünftigen Projekten zu offenbaren, anstatt wie die meisten Hersteller mit eigentlich längst offensichtlichen Sachen hinter dem Berg zu halten. So gab es von AMD neues zu den Themen Raven Ridge, Ryzen 2 & Threadripper 2, Vega Mobile und Vega 20 sowie letztendlich neue Roadmaps für zukünftige Prozessor- und Grafikchip-Generationen. Intel hingegen stellte nur Kaby-Lake-G offiziell vor, von nVidia kam rein offiziell gar nichts – obwohl sich die Pläne beider Chipentwickler natürlich trotzdem nachvollziehen lassen. AMD hat damit viel Aufmerksamkeit für sich generiert – und musste zumeist nicht einmal besonders viel Neues sagen, oftmals wurden nur bereits bekannte Gerüchte und Annahmen offiziell bestätigt. Die anderen Hersteller können sich an dieser Nutzer/Käufer-freundlichen Informationspolitik gern eine Scheibe abschneiden.

Ebenfalls ist noch der Punkt anzubringen, das die zuletzt erfreuliche Preis-Entwicklung bei Intels Coffee Lake und AMDs Ryzen sowie die (gegenüber den USA) nicht ganz so drastisch ausfallenden Preissteigerungen bei AMD- und nVidia-Grafikkarten sicherlich auch durch den anziehenden Dollar/Euro-Kurs bedingt sein dürften. Selbst wenn es sich hierbei "nur" um die Größenordnung von gut 4% seit Jahresanfang handelt, so macht dies bei den ziemlich genau betrachteten Prozessoren-Preisen dennoch etwas aus – zudem befeuert diese klare Richtung des Währungskurses natürlich den Mut der Händler zu Preissenkungen, um nicht irgendwann einmal auf früher teurer eingekauften Produkten sitzenzubleiben. Angenommen, dieser Währungstrend hält noch etwas an, wird der Hardware-Kauf in Euroland zukünftig generell günstiger, da nun einmal die allermeiste PC-Hardware zu Dollar-Preisen ab asiatischem Auslieferungshafen zu den nationalen Distributoren geht. Der aktuelle Umtauschkurs ermöglicht in jedem Fall wieder die direkte Übernahme der US-Listenpreise (vor MwSt.) als deutsche Listenpreise inklusive Mehrwertsteuer, da die Wechselkurs-Diffenz zwischen Dollar und Euro inzwischen größer ist als der 19%ige Mehrwertsteuer-Aufschlag. Von seligen Zeiten, wo wir in Euroland bei Dollar/Euro-Kurs von 1,40 bis 1,60 Dollar pro Euro unsere PC-Hardware vergleichsweise spottbillig kaufen konnten, sind wir natürlich noch um einiges entfernt – aber Donald I. hat ja noch (mindestens) drei Jahre im Amt.

Bei Tom's Hardware hat man sich angesehen, was man mit "alter" Hardware gegenüber Neuware noch so erreichen kann – insbesondere wichtig in Zeiten der echten Dürre auf dem Grafikkarten-Markt. Denn speziell die GeForce GTX 980 Ti ist nahezu genauso schnell wie eine GeForce GTX 1070, mit 6 GB Grafikkartenspeicher auch noch ohne beachtbare Limitierung in dieser (insbesondere alte Grafikkarten meist hart treffenden) Disziplin und derzeit (gebraucht) klar günstiger zu bekommen als selbst die einfachste GeForce GTX 1070. Jene paarte man dann mit einem (gebraucht) günstig zu bekommenden Core i7-5930K, welcher aufgrund seiner Übertaktungsfähigkeit und der gleich 6 CPU-Kerne (samt HyperThreading) auch heuer noch einwandfrei mitspielen kann, die immer wieder geringen Pro/MHz-Zuwächse der letzten Intel-Generationen machen es möglich. Am Ende erhält man eine Grafik-Performance, welche sich nicht von der einer standardmäßigen GeForce GTX 1070 unterscheiden läßt – nur das ein entsprechendes System mit Neuware derzeit nur mit großen Klimmzügen bzw. wesentlich größerem Geldeinsatz überhaupt zusammenzustellen wäre. Nicht umsonst kostet eine GeForce GTX 980 Ti gebraucht immer noch um die 350 Euro – was angesichts einer GeForce GTX 1070 zu regulär um die 400 Euro für Neuware eigentlich viel zu teuer für gebrauchte Hardware wäre, derzeit aber aufgrund des leergefegten Grafikkarten-Markts geht und nicht einmal ein schlechtes Geschäft darstellt.

Wie GamesWirtschaft berichten, hat die Landesmedienanstalt NRW erneut zugeschlagen und schon Ende letzten Jahres weitere Aufforderungen zum Erwerb einer Rundfunklizenz an mehrere kleinere und mittlere Twitch-Streamer verschickt. Jene Problematik wurde zuerst anhand der Stream-Größen PietSmiet und Gronkh bekannt, seinerzeit konnte man aufgrund der enormen Reichweite beider Streamer das Interesse der Landesmedienanstalt noch irgendwie verstehen. Nun aber geht man kleinere und mittlere Streams an, was sicherlich weit außerhalb dessen liegt, wofür die Rundfunkregulierung seinerzeit mal geschaffen wurde. Andererseits ist es auch ein gutes Beispiel für den Irrsinn, welcher passiert, wenn in Deutschland eine augenscheinlich (und von allen Beteiligten auch so wahrgenommene) unpassende/unaktuelle Gesetzeslage im Einzelfall durchgezogen wird, anstatt sich zuerst um die Veränderung der Rechtslage zu kümmern – dann wird die unpassende/unaktuelle Gesetzeslage nachfolgend eisern auch bei jedem anderen durchgezogen, egal wieviele Kollateralschäden hierbei entstehen. Ein sehr augenscheinlicher Kollateralschaden ist, das ein kürzlich von einer solchen Aufforderung zum Lizenzerwerb betroffener Streamer nun schlicht aus Deutschland in die Schweiz auswandern wird.