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Hardware- und Nachrichten-Links des 25./26. Januar 2014

Das Neunetz weist auf einen interessanten Aspekt der Entwicklung von DualOS-PCs mit Android und Windows auf einem Gerät vereint hin: Erst Microsoft mit seiner Touchscreen-Initiative bei Windows 8 hat diese in gewissem Sinne "feindliche Übernahme" erst möglich gemacht – ohne Touchscreens auf vielen Notebooks & AiO-PCs schließlich keine Möglichkeit, ein normales Android zu bedienen. Dies muß natürlich nicht dabei bleiben, Android kann, wenn erst einmal der Anfang gefunden wurde, sicherlich problemlos mit einer optionalen Maus/Tastatur-Steuerung ausgerüstet werden. Damit könnte faktisch über Nacht eine Betriebssystem-Alternative zu Windows mit bereits existierendem großen Ökosystem an Software und Lösungen entstehen – und gerade das große Ökosystem an Software und Lösungen ist es, welches Windows bisher von alternativen PC-Betriebssystemen maßgeblich abhebt.

Ob Google in diese Richtung geht, ist noch offen – andererseits wäre es verwunderlich, wenn man sich diese Chance entgehenlassen würde. Schon die vorhandenen und kommenden Android-Notebooks (mit Touchscreen-Steuerung) zeigen an, daß das Android-Betriebssystem über die Erfolge im Smartphone/Tablet-Markt derzeit schon so populär ist, daß man es auch auf eigentlicher PC-Hardware einsetzen und verkaufen kann. Gegenüber den Touchscreen-Lösungen von Windows 8 erscheint Android auch viel nativer und runder, während Microsoft bei Windows 8 nicht nur noch reihenweise Kinderkrankheiten in der Touch-Bedienung hat, sondern vor allem nirgendwo den sich immer noch aufdrängenden Eindruck eines eigentlichen Desktop-Betriebssystems mit all seinen (für die meisten Konsomenten) Kompliziertheiten vermeiden kann. Es wird in jedem Fall interessant zu sehen, welche Marktanteile Android im PC-Segment einfahren und Microsoft damit weiter unter Druck setzen kann.

Telemedicus berichten über die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Spielepublisher und Steam-Inhaber Valve wegen der Nutzungsbedingungen der Steam-Plattform bezüglich des fehlenden Wiederverkaufsrechts für allein digital erworbene Spiele. Die kürzlich hierzu erfolgte mündliche Gerichtsverhandlung ging dabei eher zugunsten von Valve aus, womit sich die VZBV darauf einstellt, das Verfahren in der nächsthöheren Instanz erneut aufnehmen zu müssen. Zum Vorteil der VZBV gereicht jener ein jüngeres Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem vergleichbaren Fall, welches sehr wohl ein Wiederverkaufsrecht auch für allein digital erworbene Güter sah. Alles in allem dürfte sich dieser Rechtsstreit wohl noch länger hinziehen.

Interessant ist allerdings die Anmerkung seitens Telemedicus, daß Valve in Zukunft auf die zwingende Anerkennung etwaiger AGB-Änderungen von Steam verzichten will. Bisher ist die Nichtankennung von AGB-Änderungen bei Steam mit einer faktischen Nichtbenutzbarkeit von mit Steam verdongelter Spiele verbunden, was bei reinen Singleplayer-Titeln in jedem Fall rechtswidrig ist. Wie Valve das rein technisch lösen will, dürfte ziemlich interessant sein – am Ende springen dann Nutzer mit verschiedener Rechtsgrundlage über die Steam-Server. Insgesamt betrachtet dürfte seitens Valve jedoch sicher die Überlegung dahinterstehen, daß mit der Zeit in der Praxis die allermeisten Steam-Nutzer doch zur Anerkennung der jeweils neusten AGBs gezwungen werden können – und zwar zum einen durch Spiele-Neukäufe und zum anderen über die Nutzung von Multiplayer-Titel und -Funktionen.