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Hardware- und Nachrichten-Links des 22. Januar 2018

Wie die ComputerBase entdeckt hat, spendiert AMD den Desktop-Ausführungen seiner Raven-Ridge-APUs einen höheren offiziellen Speichersupport von bis zu DDR4/2933 – dies läßt sich den AMD-Produktwebseiten zu Ryzen 3 2200G und Ryzen 5 2400G entnehmen. Die bisherigen Ryzen-Prozessoren laufen allesamt offiziell nur bis DDR4/2666 mit SingleRank-Speichermodulen, mit DualRank-Speichermodulen sogar nur auf DDR4/2400. Die Mobile-Modelle von Raven Ridge sind auch weiterhin nur mit DDR4/2400 spezifiziert, nur eben bei den Desktop-Modellen geht AMD nunmehr voran. Dies dürfte sicherlich auch Folge einer höheren Praxiserfahrung mit den Speichercontrollern der Zen-Architektur sein, welche erstmals bei Raven Ridge einfließt und welche dann nachfolgend sicherlich auch bei Pinnacle Ridge (aka Ryzen 2) zu sehen sein wird. Bei den Raven-Ridge-APUs ist der höhere Speichersupport doppelt nutzvoll, sollte deren (leistungsfähige) integrierte Grafik gewöhnlich ziemlich stark von höheren Speicherbandbreiten profitieren können. Gegenüber der letzten beachtbaren APU-Generation in Form von Kaveri mit 512 Shader-Einheiten auf DDR3/2133 legt AMD bei Raven Ridge mit 704 Shader-Einheiten auf DDR4/2933 somit um jeweils exakt 37,5% bei den Recheneinheiten und beim Speichertakt zu.

Segment Kerne Takt L2 L3 Grafik Speicher TDP Preis
Ryzen 5 2400G Desktop 4C +SMT 3.6/3.9 GHz 2 MB 4 MB Vega 11: 704 SE @ ≤1250 MHz 2Ch. DDR4/2933 65W 169$
Ryzen 3 2200G Desktop 4C 3.5/3.7 GHz 2 MB 4 MB Vega 8: 512 SE @ ≤1100 MHz 2Ch. DDR4/2933 65W 99$
Ryzen 7 2700U Mobile 4C +SMT 2.2/3.8 GHz 2 MB 4 MB Vega 10 Mobile: 640 SE @ ≤1300 MHz 2Ch. DDR4/2400 15W ?
Ryzen 5 2500U Mobile 4C +SMT 2.0/3.6 GHz 2 MB 4 MB Vega 8 Mobile: 512 SE @ ≤1100 MHz 2Ch. DDR4/2400 15W ?
Ryzen 3 2300U Mobile 4C 2.0/3.4 GHz 2 MB 4 MB Vega 6 Mobile: 384 SE @ ≤1100 MHz 2Ch. DDR4/2400 15W ?
Ryzen 3 2200U Mobile 2C +SMT 2.5/3.4 GHz 1 MB 4 MB Vega 3 Mobile: 192 SE @ ≤1100 MHz 2Ch. DDR4/2400 15W ?
Alle Desktop-Modelle kommen im Sockel AM4 daher und werden von allen AM4-basierten Mainboards der 300er/400er Chipsatz-Serien unterstützt. Ryzen 3 2300U, Ryzen 5 2500U und Ryzen 7 2700U gibt es jeweils noch einmal als Pro-Ausführung für Business-Notebooks mit ansonsten völlig identischen Spezifikationen.

Laut Heise hat Intel seine bisherigen Spectre-Microcode-Updates für Haswell- und Broadwell-Prozessoren zurückgezogen und empfiehlt allen PC- und Mainboard-Herstellern, bereits auf deren Basis erstellte und ausgelieferte BIOS-Updates ebenfalls entsprechend zurückzuziehen. Grundlage hierfür ist ein Bug, welcher zu sporadischen Neustarts auf diesen gefixten Systemen führt. Intel hat selbigen Bug nun intern nachvollziehen können, benötigt für die Evaluierung der neuen Microcode-Updates aber noch etwas mehr Zeit. Was mit anderen Systemen (außerhalb Haswell & Broadwell) ist, welche in seltenen Fällen ebenfalls von diesem Neustart-Problem betroffen sind, wurde seitens Intel leider nicht thematisiert. In jedem Fall schätzen Heise ein, das sich die BIOS-Updates gegen Spectre 2 entsprechend verzögern werden – ganz besonders für ältere Prozessoren, welche erst nach dieser Bugbereinigung entsprechend angesehen werden. Gänzlich sicher ist es aber noch nicht, das Intel überhaupt unterhalb von Haswell Microcode-Updates zur Verfügung stellen wird, denn alle ofiziellen Ankündigungen Intels betreffen derzeit frühestens Haswell-Prozessoren – obwohl Spectre 2 vermutlich auch schon ab dem originalen Pentium Pro (von anno 1995) funktionieren dürfte.

Nochmals Heise weisen auf den Video-Teaser zur kommenden Tech-Demo "Book of the Dead" auf Basis der Unity-Engine hin. Selbige Tech-Demo wird begehbar sein, insofern also klar über das jetzt gezeigte Video hinausgehen. Selbiges ist schon ganz ansprechend, die (nicht vorgerenderte) Grafikqualität natürlich herausragend – aber nichts anderes würde man auch von einer Engine-Präsentation erwarten, da kommt üblicherweise das beste an Technologie zum Einsatz, was man irgendwie hervorzaubern kann. Die spannende Frage dazu ist immer diejenige, wann man eine solche Grafik einmal in echten PC-Spielen sehen kann – was insbesondere durch die zuletzt thematisierte enorme Zunahme der Spiele-Entwicklungskosten nicht gerade einfach werden wird. Die gezeigte hohe Grafikqualität wollen die Macher der Unity-Engine zwar mittels eines Photogrammetrie-Verfahrens erreichen, womit aus realen Fotografien 3D-Objekte generiert werden können – wobei dieses Verfahren jedoch als "aufwendig" bezeichnet wurde, und damit wenig zur Frage einer Kostenbremse bei der Spiele-Entwicklung beitragen dürfte.

Golem berichten über die Differenzen zwischen Bundesregierung und die EU-Kommission zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bzw. der inzwischen erreichten Löschquote bei "beanstandeten Postings" in sozialen Netzwerken. Jene liegt speziell in Deutschland (deutlich abweichend zu anderen EU-Ländern) im Zeitrahmen November/Dezember 2017 bei glatt 100% – was von der EU sehr zu Recht angemängelt wird. Besonders klar wird dies allerdings von keiner Partei und auch nicht von den Medien hervorgehoben: Es handelt sich hierbei schließlich um so etwas wie eine "100%-Verurteilungsquote" in Fällen von möglichen Rechtsverletzungen – und zwar auf einem Themengebiet, wo meistens selbst unter Juristen umstritten ist, ob ein bestimmtes Posting nun schon aus dem gesetzlichen Rahmen herausfällt oder eben doch noch knapp von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Anders formuliert: Wer bei einer solchen Ausgangslage auch nur in die Nähe der 100%-Marke kommt, der hat in jedem Fall massensweise eigentlich doch noch legaler Postings gelöscht.

Dies ergibt sich allein daraus, das die Anzeigenden der möglicherweise rechtsverletzten Postings in fast allen Fällen Normalbürger ohne tieferen juristischen Sachverstand sind, die noch dazu zuallermeist höchstselbst an der jeweiligen Diskussion beteiligt sind – sprich, oftmals impulsiv und aus ihrer Weltsicht heraus ihre Anzeige tätigen. Wer hier eine 100%-Löschquote erreicht, der befindet sich auf demselben Irrweg wie seinerzeit die "Heilige Inquisition" – wo ja auch ein Freispruch nicht wirklich vorgesehen war. Die Frage ist dann natürlich, ob ein Gesetz (oder jede andere Rechtsgrundlage), welches massenweise selbst Unrecht hervorruft, überhaupt angewendet werden darf – ganz besonders, wenn es sich um solcherart wenig invasive "Taten" wie die von "bösen" Wortlauten handelt. Hier wird sinnbildlich, um drei Rosen vor Unkraut zu retten, das halbe Blumenfeld niedergewalzt. Sehr erstaunlich, das gerade die 100%-Löschquote den Verantwortlichen nicht selber richtig peinlich ist – weil eben diese 100% ganz automatisch eine massive Anzahl an "Fehlurteilen" beinhalten muß. Wenigstens Facebook scheint es nunmehr begriffen zu haben, das man sich dabei in die unglückselige Rolle des Meinungsrichters begeben hat, was zumindest sofern es um verbürgte Rechtsgüter geht, eigentlich Hoheitsaufgabe des Staates wäre.