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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. September 2014

Heise berichten über ein interessantes Gerichtsurteil aus Italien, wonach Käufer von Komplett-PCs Rückerstattung für unbenutzte Microsoft-Lizenzen von den PC-Herstellern einfordern können. Dieses Urteil funktioniert natürlich nur für Systeme wie den PC, wo es Betriebssystem-Alternativen gibt bzw. wo der Betriebssystem-Hersteller nicht gleichzeitig der System-Hersteller ist (im Gegensatz zu Apple). Doch nur auf den Fall des PCs gemünzt gibt das Urteil den Verbrauchern eine gute Waffe an die Hand, die PC-Hersteller letztlich dazu zu zwingen, wo der Endverbraucher diese schon lange hin haben will: Weg von der Zwangsverbundelung mit immer den neuesten Microsoft-Betriebssystemen, egal ob der Verbraucher eine freie Alternative oder aber ein älteres Microsoft-Betriebssystem bevorzugen würde. Die deutsche Rechtslage mag sicherlich nicht 1:1 der italienischen entsprechen – aber eigentlich ist auf den ersten Blick nichts zu sehen, was ein solches Urteil nicht auch in Deutschland ermöglichen würde.

Hartware vermelden eine US-Studie zum Zusammenhang zwischen Videospielen und realer Kriminalitätsrate – mit hochinteressantem Ergebnis: Wenn Blockbuster-Spiele wie Call of Duty & GTA erscheinen, sinkt die Kriminalitätsrate in der realen Welt, und zwar schon bereinigt um weitere bekannte Einflüße, also durchaus nicht irgendwie zufällig. Das Argument ist so hübsch, daß man es standardmäßig in allen entsprechenden Diskussionen als eine Art "Betonfuß" für den Redeschwall der üblich verdächtigen "Killerspiele"-Gegner verwenden kann, gerade weil die Studie den positiven Einfluß von explizit gewalthaltigen Spielen hervorhebt. Dabei dürfte die Erklärung für diese scheinbare Anomalie so einfach sein wie eigentlich bei vielen jüngeren Studien zu Videospielen – welche meist Erkenntnisse "aufzeigten", die normale Spieler schon vor Jahren aus ihrer Spielepraxis treffen konnten. Im konkreten Fall ist die Erklärung schlicht: Die Kriminalitätsrate sinkt durch gewalthaltige Spiele, weil (sehr) viele Leute etwas zu tun bekommen.

Wie bei Stefan Niggemeier zu lesen und nachfolgend auch andernorts aufgegriffen, haben die kleineren Suchmaschinen von Web.de, GMX und T-Online im Zuge des Presse-Leistungsschutzrechts verschiedene Verlagsangebote aus ihrem Suchindex komplett entfernt, sofern diese Verlagsangebote in der Rechteverwertungsgesellschaft VG Media organisiert sind. Damit zeigt das Leistungsschutzrecht erstmals konkrete Auswirkungen für den Normalsurfer, welcher nunmehr unter diesen drei Suchmaschinen keine Artikel und Meldungen von durchaus bedeutsamen Quellen wie "Der Westen", "Die Welt", "Hamburger Abendblatt" und anderen angezeigt bekommt. Bislang konzentrierte sich die Berichterstattung zum Leistungsschutzrecht auf Google, doch bei Google gibt es derzeit noch keine solche De-Listungen – zum einen, weil sich Google mit den eigenen Handlungen im Recht sieht, zum anderen, weil man Google seitens der Verlage natürlich wie ein rohes Ei behandelt.

Gegenüber Google sind beispielsweise derzeit eher nur die Listungen im News-Aggregator "Google News" der Streitpunkt, keinesfalls jedoch die Listungen in der Google-Suchmaschine. Wer in letzterer Frage etwas gegen Google unternehmen würde, müsste mit sofortiger De-Listung und damit einem bedeutsamen Besucherverlust rechnen. Die oben genannten kleineren Suchmaschinen sind dagegen für die Verwertungsgesellschaften augenscheinlich so etwas wie ein Testfeld – wobei sie mit der De-Listung die Erfahrung machen mussten, daß sich auch die kleineren Suchmaschinen nichts gefallen lassen und lieber allen Streitpunkten in Form einer De-Listung aus dem Weg gehen. Ein kleiner Hinweis an die Suchenden, warum die eine oder andere Webseite nicht mehr im Index steht, wäre natürlich noch besser gewesen und würde auch den schwarzen Peter in die richtige Richtung weitergeben. Eine rechtlich Handhabe gegen die De-Listung besteht im übrigen in diesem Fall überhaupt nicht: Die Suchmaschinen von Web.de, GMX und T-Online haben keine "marktbeherrschende Stellung", womit auch kein Rechtsanspruch auf Listung konstruierbar wäre.

Über einen tolldreisten Auswuchs des "Rechts auf Vergessen" berichten WinFuture: Hierbei hat die BILD-Zeitung doch tatsächlich kritische Bildblog-Berichte aus dem Suchindex von Google herausnehmen können. Dies wirft natürlich große Fragen darüber auf, wie genau bei Google wirklich geprüft wird – denn die Arbeit von Bildblog stellt per se so ziemlich das exakte Gegenteil dessen dar, wofür das "Recht auf Vergessen" gedacht war (kurz gefasst: private Sünden aus der klaren Vergangenheit und ohne öffentliches Interesse aus dem Netz zu tilgen). Aber dies ist das Problem davon, wenn Richter Gesetzgeber spielen müssen: Sie können nur ein grundsätzliches Recht definieren, haben aber keine Möglichkeit, dessen Grenzen exakt auszuformulieren oder gar vorausschauend schon Regelungen gegen einen eventuellen Mißbrauch aufzustellen. Für den konkreten Fall kann man nämlich anmerken, daß der Versuch, mißbeliebige Kritiken mittels des "Rechts auf Vergessen" aus dem Netz zu bekommen, so etwas wie einen Zensurversuch darstellt und damit justizabel sein sollte – sprich eine Straftat seitens des Begehenden sowie eine schadensersatzpflichtige Ordnungswidrigkeit seitens Google. Derzeit ist wegen der ungenügenden Rechtsgrundlage – sprich: der Untätigkeit des Gesetzgebers – jeglichem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, kann augenfälliger Mißbrauch wie im vorherigen Fall noch nicht einmal verfolgt werden.