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Hardware- und Nachrichten-Links des 17./18. Dezember 2015

Die PC Games Hardware bringt eine AMD-Aussage, wonach das "Star Wars Battlefront" Spielebundle nunmehr nicht nur für die Radeon R9 Fury, sondern auch für die größere Radeon R9 Fury X gelten solle. Zudem reicht für Käufer letztgenannter Karte wohl sogar einfach eine Rechnung aus, es muß nicht zwingend ein entsprechender Coupon der Karte beiliegen. Auf AMDs Webseiten und in den Aktionsbestimmungen ist hiervon leider jedoch noch gar nichts zu sehen – insofern bleibt der Fall noch etwas in der Schwebe. Auch die Einzelhändler verweisen derzeit noch nicht auf diese Aktion – dies würde allerdings, sofern wirklich allein die Rechnung ausreicht, auch nicht benötigt. Letztlich kann es jeder Käufer der Radeon R9 Fury X einfach probieren, ob man unter Vorlage der Rechnung auf der AMD Reward-Seite wirklich einen Download-Code für Star Wars Battlefront erhält. Siehe hierzu das Update vom 20. Dezember 2015.

Die ComputerBase berichtet über eine Klarstellung seitens Speicherhersteller Micron, daß die jüngsten, maßgeblich durch Fudzilla kommenden Gerüchte über angeblichen GDDR6-Speicher falsch bzw. eine Fehldeutung seitens Fudzilla sind – gemeint ist hierbei schlicht GDDR5X-Speicher, welcher seitens Micron in der Tat in Vorbereitung ist bzw. erst kürzlich von der JEDEC sogar offiziell standardisiert wurde. Der Hauptteil der Rede von Fudzilla geht aber sowieso eher in die Richtung, welcher Grafikkartenspeicher das nächste Jahr dominieren wird – und das dies nicht HBM 1/2 sein würde. Dies könnte wohl tatsächlich derart passieren, da die gesamten Infrastruktur-Kosten von HBM (primär durch den Interposer) immer noch zu hoch für einen sehr breiten Einsatz (auf allen Preissegmenten) sind.

Andererseits wird GDDR5X kaum in die Rolle einer allgemeinen Ersatzlösung wachsen können, da GDDR5X nur für einen kleinen Bereich an Grafikkarten interessant ist: Mit Speichergeschwindigkeiten oberhalb von 4000 MHz DDR ist das ganze eher nur für HighEnd- und Enthusiasten-Lösungen gedacht, wo allerdings eben auch HBM wildert. Beide HighEnd-Speicher werden sich hier den Markt teilen müssen – während im LowCost-, Mainstream- und Performance-Bereich eher zu erwarten ist, das hier weiterhin massenweise gewöhnlicher GDDR5-Speicher eingesetzt wird. In den Preisbereichen von unterhalb 300 Euro wird man auch im Jahr 2016 mit diesen Speicherbandbreiten auskommen können, welche der gut am Markt verfügbare GDDR5-Speicher auf bis zu 3500 MHz DDR bietet – nVidia schafft es in diesem Preisbereich schließlich sogar eine GeForce GTX 960 mit nur 128 Bit DDR Speicherinterface erfolgreich zu positionieren. Womöglich kommt der große Durchbruch von HBM erst mit der 10nm-Grafikchip-Generation ab dem Jahr 2018 – und was aus GDDR5X wird, ist unklar, so lange eine nutzvolle Verwendung in der Praxis noch nicht nachgewiesen wurde.

Laut dem Planet 3DNow! hat AMD nun doch noch neue Godavari-Prozessoren ins Portfolio aufgenommen: A10-8550, A10-8650 und A10-8750 wird es allerdings nur für OEMs geben und bringen auch keine großartig beachtbaren Modelldaten mit sich, die schon länger existierenden Modelle A8-7600 sowie A10-7800 derselben TDP-Klasse von 65 Watt sind nahezu gleichwertig. Zu kritisieren ist allerdings, daß es AMD (erneut) nicht lassen konnte und dem ganzen mittels der 8er Modell-Serie einen neuen Anstrich gab, welchen diese Steamroller-basierten APUs nun garantiert nicht verdienen. Denn damit schummeln sich diese APUs in den Namen- und Nummernbereich der neuen Carrizo-APUs hinein, welche aufgrund ihres Unterbaus mit Excavator-CPU und GCN-1.2-iGPU klar moderner ausfallen, respektive auch deutliche Fortschritte beim Stromverbrauch gemacht haben. AMD tut sich mit diesem Namens-Wirrwarr keinerlei Gefallen, denn wenn man überall im Portfolio "Altware" vermuten muß, werden damit letztlich alle AMD-Produkte abgewertet.

Wie Netzpolitik ausführen, ist die (neue) bundesdeutsche Vorratsdatenspeicherung nach der Eintragung im Bundesgesetzblatt ab 18. Dezember 2015 in Kraft – nachdem der Bundesrat das Gesetz durchgewunken und der Bundespräsident es ohne Beanstandung irgendwelcher Verfassungswidrigkeiten unterschrieben hat. Letzteres bleibt damit erneut am Bundesverfassungsgericht hängen, entsprechende Klagen sind bereits in Vorbereitung. Es bleibt zu hoffen, daß jenes Bundesverfassungsgericht sein Urteil noch vor dem 1. Juli 2017 fällt – ab diesem Tag sind die Provider gezwungen, das Gesetz final umzusetzen. Allerdings gilt die Umsetzungsverpflichtung für diejenigen Internet-Provider, welche auf die eine oder andere Weise bereits Vorratsdaten speichern, auch gleich ab sofort. Da einige Internet-Provider die entsprechende Technik bereits installiert haben (teils wegen der früheren Vorratsdatenspeicherung, teils für den Eigenbedarf) beginnt das neue Gesetz somit augenscheinlich teilweise sofort zu wirken.